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    Der Haushalts- und Finanzausschuss des Vorstandes hatte unter Vorsitz von Karl Heinz  Plaumann (Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft)  in zwei Sitzungen den Haushaltsplan intensiv und detailliert beraten und danach dem Vorstand empfohlen, den Haushaltsplan 2015 aufzustellen. Den entsprechenden Beschluss fasste der Vorstand in seiner Sitzung am 21. August 2014 einstimmig.

     

    Am 17. Oktober dieses Jahres fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin unter Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Lösekrug-Möller das sog. Organgespräch statt. Die Delegation der Deutschen Rentenversicherung Bund führte der Vorsitzende des Vorstandes Cord Peter Lubinski (in der BfA-Gemeinschaft für Presse und Öffentlichkeitsarbeit zuständig) an. Der Vorstandsvorsitzende erläuterte gegenüber dem Ministerium wesentliche Eckpunkte des Haushalts 2015. Dabei zeigte C. P .Lubinski auch die Einsparbemühungen bei den Verwaltungskosten auf. Dem Einsparungskurs stünden allerdings weiter steigende Arbeitsmengen und neue Aufgaben gegenüber (z.B. Zentrale Stelle für Altersvermögen und Pflege-Bahr). Die Höhe der gesetzlich festgelegten Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 % einer Monatsausgabe war ein weiteres Thema gegenüber dem Ministerium  Lubinski gab der Forderung Nachdruck, diesen Prozentsatz deutlich- zumindest auf 0,4 % besser auf 0,5% zu erhöhen, um auch mittelfristig zahlungsfähig sein zu können.

    Mit Schreiben vom 29. Oktober 2014 teilte dann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Bund mit, dass die Bundesregierung den Haushaltsplan für 2015 zur Kenntnis genommen hat und ihn nicht beanstandet.

    Das Parlament der Selbstverwaltung, die Vertreterversammlung, wird in ihrer kommenden Sitzung, am 2.Dezember 2014 in Berlin, den Haushalt 2015 beraten und durch Beschluss feststellen. Die BfA-Gemeinschaft ist in dieser Sitzung mit Herbert Neumann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung, und weiteren fünf Mitgliedern vertreten.