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    Auch wenn die Rentenversicherung im letzten Jahr insgesamt ein Minus von 2.2 Milliarden gemacht hat, so ist das kein Hinweis auf eine schlechte Finanzlage, sondern ein Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Ein Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage ist immer dann zwingend vorzunehmen, wenn dies sich über dem 11/2 fachen einer Monatsausgabe befindet. Auch im Haushaltsjahr 2017 wird sich der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung fortsetzen.  Bei unveränderten wirtschaftlichen Daten ist nach heutiger Sicht eine Beitragsanpassung erst im Jahre 2021 notwendig. Nachstehend die Pressenotiz der DRV zum Thema.
     
     Pressenotiz der DRV-Bund
     

    Die Ausgaben der Rentenversicherung waren im letzten Jahr höher als die Einnahmen. Die Ausgaben lagen 2016 bei 282,7 Milliarden Euro, die Einnahmen bei 280,5 Milliarden Euro. Hintergrund sind unter anderem die Reformmaßnahmen in den letzten Jahren, wie etwa die Einführung der Mütterrente, aber auch die hohe Rentenanpassung 2016. Diese Entwicklung ist nicht Ausdruck einer schlechten Lage der Rentenversicherung, sondern Folge des gesetzlich vorgegebenen und geplanten Abbaus der Rücklagen. Diese lagen Ende letzten Jahres bei 32,4 Milliarden Euro oder 1,62 Monatsausgaben und damit an ihrer gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze. Die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen sind im letzten Jahr um über vier Prozent gestiegen. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann nach den aktuellen Vorausberechnungen bis 2021 stabil bleiben.

    Die aktuellen Zahlen zur Finanzentwicklung der Rentenversicherung werden bei der Bundesvertreterversammlung am Donnerstag in Augsburg bekannt gegeben.