Die Möglichkeit einer Beitragssenkung in der Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6% im Jahre 2018 wird von Seiten des BDA in seiner Presseerklärung vom November des Jahres positiv begrüßt. Viele der vorgebrachten Argumente für eine - wie gesetzlich vorgesehen - Senkung des Beitrages ist hinsichtlich der Auswirkungen richtig.
     
    Zumindest die Höhe der jeweiligen Entlastungen in den Bereichen Wirtschaft, öffentlicher Dienst, die Auswirkung auf die Rentenhöhe im Jahre 2019 und den Tatbestand, dass für Rücklagen in der Rentenversicherung, wie zum heutigen Zeitpunkt, an so vielen anderen Stellen auch,keine Zinsen zu erwarten sind.
     
    Ist das aber ein Grund auf ein antizyklisches Verhalten  1) 2) zu verzichten? Also eine Abkehr von dem Sprichwort "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not"?  Gilt es nicht den Beitragsanstieg in den Jahren von 2030 - 2040 zu mildern? Um einen Beitragssatz unter der prognostizierten Höhe von 24% zu halten. In einer Zeit in der die dann noch vorhandenen Beitragszahler eine große Zahl von Rentnern versorgen müssen. Soll hier wieder das  umgewandelte Sprichwort,  das von den erfahrenen "Alten" immer dann angewandt wurde, wenn kein Geld zum Sparen da war oder nicht gespart wurde, das da lautet:  "Spare in der Not, dann hast Du Zeit dazu"?.
     
    Verdrängt man bewusst das was  tatsächlich immer wieder eintritt, dass die Konjunktur nachlässt oder gar einbricht oder aber die vielzitierte Digitalisierung in erheblichem Maße Arbeitsplätze kostet und dann in großer Zahl  Kurzarbeiter und Arbeitslose  erheblichen Einfluss auf die Beitragseinnahmen haben. Dass die Einnahmen erheblich sinken  und dann  in der RV zwangsläufig erhöht werden müssen, um weiter die Ausgaben für Rente und Reha bezahlen zu können.
     
    Die hohen Summen, die in der Presseerklärung für die einzelnen davon begünstigten Firmen, Körperschaften, Einzelpersonen und für den Wertverlust der Rücklagen ausgewiesen werden, beindrucken,  gehen jedoch auf das zukünftige finanzielle Procedere eines auch bei widrigen wirtswchaftlichen Bedingungen nicht ein. Es wird auf die Begehrlichkeit der Politik hingewiesen, aber kein Vorschlag unterbreitet, wie man die zusätzlichen Beitragseinnahmen durch gesetzliche Maßnahmen sichern kann, so dass sie nur für die Beitragssatzstabilität eingesetzt werden dürfen. Also dem Zugriff begehrlicher Parlamentarier und Verbänden - auch Wirtschaftsverbänden - entzogen sind.
     
    Übrigen die Beitragssenkung für einen nach dem statistischen Bundesamt ausgewiesen Beschäftigten mit einem Durchschnittseinkommen im Jahr 2017 wirkt sich in Euro und Cent wie folgt aus:
     

    Jahr

    Jahreseinkommen

    monatlich  

    2017

    37103,00

    3091,92

     
    Das macht für das Jahr 2018 eine Minderung vom monatlich 1,55 Euro oder im Jahr von 18,60 Euro aus. Ein Betrag den wohl jeder Arbeitnehmer  gerne in der Rentenkasse lassen würde, wenn damit der Beitrag  auch für die kritischen Jahrgänge von 2030 bis 2045 niedrig gehalten werden können.
     
    Die in der Pressemitteilung angesprochenen Forderungen von Sozialverbänden und Gewerkschaften für notwendige Verbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrenten, für Geringverdienende uns beim Rentenniveau usw. haben unmittelbr mit dieser Frage nichts zu tun.
     

    1) Antizyklisches Verhalten Gegen den Konjunkturverlauf (Konjunkturschwankungen, Konjunkturzyklus) gerichtete Bewegung ökonomischer Größen
     2)Bezeichnung für den Zeitabschnitt zwischen Beginn der ersten und Ende der letzten Konjunkturphase. Der Konjunkturzyklus wird meistens von einem oberen (unteren) Wendepunkt zum nächsten oberen (unteren) Wendepunkt gemessen. Die Konjunkturtheorie unterscheidet Zyklen verschiedener Länge:
    (1) Kitchin-Zyklus (drei bis vier Jahre), auch als Mitchell-Zyklus bezeichnet; 1923 von J. Kitchin in den USA und Großbritannien festgestellt; Existenz umstritten;
    (2) Juglar-Zyklus (sieben bis elf Jahre); 1860 von C. Juglar festgestellt; dieses ist der Konjunkturzyklus i.e.S;
    (3) Kondratieff-Zyklus (50 bis 60 Jahre); 1926 von N.D. Kondratieff festgestellt.
     
    (Gabler Wirtschaftslexikon)
     
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