Die Rentner können sich zum 1.7. des Jahres über eine Rentenerhöhung erfreuen, die wiederum mehr als 3% in West und Ost beträgt. Für den zuständigen Minister eine erste sehr erfreuliche Amtshandlung in der gerade für ihn begonnende Amtsperiode. Die gute Konjunktur in der Vergangenheit sorgt damit auch für eine positive Nachricht  für die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland.

    Der Burdesarbeitsminister, Hubertus Heil, (SPD) führte bei der Vorstellung der Rentenanpassung in diesem Jahr aus.

     

     

    "Auch in diesem Jahr führen die gute Lage am Arbeitsmarkt und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit zu besseren Renten. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Und es zeigt: Die gesetzliche Rente ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Diese Säule werden wir nun weiter stärken: mit einer Grundrente, die jahrzehntelangen Einsatz im Arbeitsleben, bei der Pflege und in der Kindererziehung honoriert; mit der Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz; und mit einer weiteren deutlichen Verbesserung der Absicherung bei Erwerbsminderung. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2018 somit gut voran. Der Rentenwert (Ost) erreicht 95,8 Prozent des Westwerts. Bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100 Prozent des Westwerts ansteigen."
     

    Rentenanpassung 2018

    Fragen und Antworten

     


       Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.


      

    Vereinfacht gesagt wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sog. aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Dabei gibt es zurzeit noch unterschiedliche aktuelle Rentenwerte für Ost und West. Vom 1.Juli dieses Jahres bis zum 1.Juli 2024 werden bestehende Unterschiede schrittweise abgebaut.



       

    Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.



       

    Die Renten steigen zum 1. Juli 2018 in den alten Bundesländern um 3,22 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 31,03 Euro auf 32,03 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 95,8 Prozent des Westwerts (bisher 95,7 Prozent). Zum 1. Juli 2017 gab es 16,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Westen und 4,1 Millionen im Osten.



       

    Rentenanpassung zum

    West in Prozent

    Ost in Prozent

    01.07.2000

    0,60

    0,60

    01.07.2001

    1,91

    2,11

    01.07.2002

    2,16

    2,89

    01.07.2003

    1,04

    1,19

    01.07.2004

    -

    -

    01.07.2005

    -

    -

    01.07.2006

    -

    -

    01.07.2007

    0,54

    0,54

    01.07.2008

    1,10

    1,10

    01.07.2009

    2,41

    3,38

    01.07.2010

    -

    -

    01.07.2011

    0,99

    0,99

    01.07.2012

    2,18

    2,26

    01.07.2013

    0,25

    3,29

    01.07.2014

    1,67

    2,53

    01.07.2015

    2,10

    2,50

    01.07.2016

    4,25

    5,95

    01.07.2017

    1,90

    3,59

    01.07.2018

    3,22

    3,37


     

       

    Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung folgt der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.




      

    Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 wird die Höhe der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern in diesem Jahr erstmalig anders berechnet als in der Vergangenheit. Der für den Osten maßgebende aktuelle Rentenwert wird nunmehr als fester Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes errechnet, der im Westen zu Grunde zu legen ist. Zum 1. Juli 2018 beläuft sich dieser Prozentsatz auf 95,8 Prozent. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Von dieser Verfahrensweise, die als „Angleichungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es jedoch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr in einer Vergleichsberechnung ein aktueller Rentenwert (Ost) nach der alten, vor 2018 geltenden Formel ermittelt. Von beiden nach „altem“ und „neuem“ Recht berechneten Rentenwerten kommt schließlich der jeweils höhere für die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern zur Anwendung. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) fällt um einen Cent höher aus.


     

     

     

    West

    Ost

    Für die Rentenanpassung bzw. den Vergleichswert relevante Lohnentwicklung

    1,0293

    (+2,93 Prozentpunkte)

    1,0306

    (+3,06 Prozentpunkte)

    Nachhaltigkeitsfaktor

    1,0029

    (+0,29 Prozentpunkte)

    1,0029

    (+0,29 Prozentpunkte)

    Beitragssatzfaktor

    1,0 (neutral)

    1,0 (neutral)

    Daraus sich ergebender aktueller Rentenwert (West) bzw. Vergleichswert nach altem Recht (Ost)

    32,03 Euro

    30,69 Euro

    Aktueller Rentenwert (Ost) nach der Tabelle der „Angleichungstreppe“ (95,8%)

    -

    30,68 Euro

    Ergebnis:

    aktuelle Rentenwerte

    Rentenanpassung

    32,03 Euro (wie oben)

    3,22 Prozent

    30,69 Euro (höherer Wert)

    3,37 Prozent


     
     

      

    Steigen die durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer, folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Die für die Rentenanpassung 2018 relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Bundesländern und – für die Vergleichsberechnung – 3,06 Prozent in den neuen Bundesländern.


     

       

    Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,29 Prozentpunkte.


     

      

    Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In 2016 und 2017 lag der Beitragssatz bei 18,7 Prozent, sodass sich der Beitragssatzfaktor diesmal nicht auf die Höhe der Rentenanpassung auswirkt.


     

      

    Die Rentenerhöhung erfolgt prozentual zur Rentenhöhe. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro, die ausschließlich auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich durch die Rentenanpassung 2018 um 32,20 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 33,70 Euro.


     
     
     
    Basis: DRV 03/2018
     
     
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