Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung versucht das Projekt "Flexirente" in der Öffentlichkeit positiv zu verkaufen. So z.B. in einer Stellungnahme der DRV am 06.03.2018  unter Überschrift: "Die sogenannte Flexirente stößt bei den Versicherten in Deutschland auf großes Interesse" mit folgender Aussage
 

„Die Flexirente wird in den Beratungsstellen und der Sachbearbeitung viel nachgefragt“, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Bei jeder dritten Frage zum Rentenbeginn wird auch eine Frage zur Flexirente gestellt.“

Dabei wird gleichzeitig die Präsidentin mit der Aussage zitiert:

Roßbach meldete aber auch möglichen Änderungsbedarf am Flexirentengesetz an. Heute müsse der Verdienst, der auf die Rente anzurechnen sei, nämlich erst prognostiziert werden - erst später werde exakt abgerechnet. So könne die Rente rückwirkend geändert werden müssen. „Das kann sehr aufwendig werden“, sagte sie.

 

An die Adresse der Politik sagte die oberste Vertreterin der Rentenversicherung: „Das Gesetz sieht hier ja vor, dass die Regelung evaluiert werden soll.“ Die Ergebnisse müsse man abwarten - „und dann gegebenenfalls zu angepassten Lösungen kommen“.

Über die tatsächliche Antragshäufigkeit bzw. Gewährung von Flexirenten bzw. Teilrenten wird keine Aussage getroffen. Wahrscheinlich weil zwischen dem Interesse und dem tatsächlichen Handeln im Umfeld der Antragstellung auf Rente doch eine erhebliche Differenz besteht.

Auch bei der Aussage, dass das Gesetz hinsichtlich seiner Wirksamkeit evaluiert werden würde und damit ggf. verbesserter Regelungen in die Gesetzgebung Eingang finden könnten, wird nicht darauf eingegangen, dass diese Evaluation erst nach fünf Jahren erfolgen wird. (siehe auch die Aussage der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN / Bündnis90 am 16.03.2018 - Drucksache 19/1247 ). Beschäftigen wir uns also mit den bisher vorliegenden Zahlen die in Tat erschreckend sind.

 
Bewilligte Alters-Teilrenten DRV Gesamt
 
bewilligte Neuanträge
individ. Teilrente Wunsch-teilrente Altersrenten gesamt
Jul 17 349 66.632
Aug 17 523 67.695
Sep 17 411 57.892
Okt 17 416 48.059
Nov 17 636 92.343
Dez 17 656 94 64.284
Jan 18 653 641 79.062
Feb 18 637 386 70.928
Mrz 18 567 347 57.654
Apr 18 427 320 42.613
Mai 18 420 319 68.200
Jun 18  zahlen noch nicht vorhanden
Gesamt 5.695 2.107
715.362

Die Zahlen dieser bei der Rentenversicherung vorliegenden Statistik sind sicherlich fortgeführt worden, jedoch in dieser einfachen Form wohl nicht dem Anliegen gemäß darstellbar. Deshlalb noch die Zusammenstellung der Daten aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (September 2018)

 

Inanspruchnahme der "Flexirente"

Erste Ergebnisse aus den Leistungsstatistiken zum Rentenbestand am 31.12.2017 und zum Rentenzugang 2017 (Stand 28.09.2018)

Altersteilrenten im Bestand und Zugang gestiegen, aber noch auf einem niedrigen Niveau

Am 31.12.2017 wurden 7188 Altersteilrenten geleistet (0,04 Prozent aller Altersrenten). Dies entspricht einer Steigerung von rund 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4309 Fälle) Bis zur Änderung durch das Flexirentengesetz waren Teilrenten in drei Stufen möglich (1/3, 1/2 oder 2/3)- Auf dieses alte Recht entfielen Ende 2017 noch 33 Prozent der Teilrenten. 67 Prozent waren dagegen individuelle Teilrenten, die seit dem 01.07.2017 möglich sind.

Ein Teil des Anstiegs des Teilrentenbestandes geht auf erstmalige Teilrentenzugänge zurück. So ist die Anzahl der erstmaligen Altersteilrentenzugänge 2017 mit 4826 um rund 2000 Fälle höher als 2016 mit 2843 Fällen. Jedoch dominieren weiterhin die Rentenzugänge in eine Vollrente. Der Anteil der erstmaligen Teilrentenzugänge an allen Altersrentenzugängen liegt weiterhin unter 1 Prozent (2017: 0,64%, 2016: 0,36%)

Neben erstmaligen Rentenzugängen ist der Teilrentenbestand gewachsen durch Wechsel von Voll- in Teilrenten, die 2017 höher waren als die Wechsel von Teil- in Vollrenten.

Anzahl der Wunschteilrenten - auch mit 99 Prozent noch gering

Die Höhe einer Teilrente hängt in der Regel vom prognostizierten Hinzuverdienst ab. Es ist für Teilrentner jedoch auch möglich, die Höhe der Teilrente (und damit auch die Hinzuverdienstgrenze) von vornherein selbst festzulegen. Im Rentenbestand am 31.12.2017 beträgt die Anzahl der Wunschteilrenten 823 Fälle, was 17 Prozent der Renten nach neuem Recht (insgesamt: 4851 Fälle) entspricht. Darunter waren 786 Fälle mit einer Wunschteilrente von exakt 99 Prozent.

Der größte Teil dieser Wunschteilrenten in Höhe von exakt 99 Prozent dürfte von Rentnern bezogen werden, die gleichzeitig Pflegepersonen sind. Als Teilrentner können sie zusätzliche Entgeltpunkte für die Pflegetätigkeit im familiären Bereich erhalten. Genauere Angaben zu diesen Fällen dürften aus der Versicherungsstatistik ableitbar sein, die auch Informationen zur Beitragsarten und Entgelthöhen enthält. Die Versichertenstatistik 2017 wird Ende 2018 zur Verfügung stehen.

 

Es folgt noch einmal  eine kurze Darstellung der Flexirente im Video

Quelle: DRV-Bund

 
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