Die Rentenerhöhung ab 01.07. des Jahres fällt in der erwarteten Höhe (siehe Bericht des Sozialbeirates vom Novemberr 2018) aus. Auch dieses Jahr ist die Steigerung über 3 Prozent angesiedelt. Das heißt: Auch in diesem Jahr liegt die Steigerung über der Inflationsrate und ergibt damit einen Nettozuwachs in der Kaufkraft.
    Die Steigerungen erfolgen wiederum aufgrund der guten Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr in dieser Höhe und unterscheiden sich in der Höhe der Anpassung im prozentualen Bereich zwischen Ost und West wiederum zu Gunsten des Ostens. 1. weil die Gehälter im Osten mehr gestiegen sind als im Westen und 2. ein Zuschlag eingepreist wurde, der die Anpassung auf 100 Prozent der Westwerte im Osten bis zum Jahre 2024 ermöglichen soll. Der Stand der Anpassung im Osten nach dieser Erhöhung beträgt 96,5 Prozent des Westwertes.
     
    Ab 01.07. ergeben sich folgende Werte:
     
    West: 3,18 Prozent - Ost: 3,91 Prozent
     
    Das ergibt einen Punktwert von
     
    West:  33,05 Euro - Ost. 31,89 Euro
     
    Anhand dieser Entwicklung bleibte uns nur erneut festzustellen, dass die gesetzliche Rentenverrsicherung die wichtigste und verlässliche Säule in der Alterversorgung ist. Altersarmut entsteht nicht durch die Qualität der Rentenversicherung, sondern aufgrud des immer weiter wachsenden Nieriglohnsektors. Nur ausreichend hohe Einküfte sorgeen für eine das Armutsrisiko vermeidende Lage des einzelnen Versicherten. Wer den Niedriglohnsektor bekämpft, sorgt auch für ein Einkommen aus der Rente über der Armutsgrenze. Ein anderer Weg wäre nur der Weg über ein Einkommen im Form einer Rente als Grundeinkommen bei einer langen Laufzeit der Einzahlung in die Rentenversicherung.

     

    Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet wichtige Fragen zur Rentenanpassung 2019.

    Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.

    Vereinfacht gesagt wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sog. aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Dabei gibt es zurzeit noch unterschiedliche aktuelle Rentenwerte für Ost und West. Seit dem 1.Juli 2018 bis zum 1.Juli 2024 werden bestehende Unterschiede schrittweise abgebaut.

    Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.

    Die Renten steigen zum 1. Juli 2019 in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 32,03 Euro auf 33,05 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 30,69 Euro auf 31,89 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 96,5 Prozent des Westwerts (bisher 95,8 Prozent). Zum 1. Juli 2018 gab es 16,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Westen und 4,1 Millionen im Osten.

    Rentenanpassung

    West in Prozent

    Ost in Prozent

    01.07.2000

    0,60

    0,60

    01.07.2001

    1,91

    2.11

    01.07.2002

    2,16

    2,89

    01.07.2003

    1,04

    1,19

    01.07.2004

    -

    -

    01.07.2005

    -

    -

    01.07.2006

    -

    -

    01.07.2007

    0,54

    0,54

    01.07.2008

    1,10

    1,10

    01.07.2009

    2,41

    3,38

    01.07.2010

    -

    -

    01.07.2011

    0,99

    0,99

    01.07.2012

    2,18

    2,26

    01.07.2013

    0,25

    3,29

    01.07.2014

    1,67

    2,53

    01.07.2015

    2,10

    2,50

    01.07.2016

    4,25

    5,95

    01.07.2017

    1,90

    3,59

    01.07.2018

    3,22

    3,37

    01.07.2019

    3,18

    3,91

    Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung folgt der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.

    Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 wird die Höhe der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern seit 2018 anders berechnet als in der Vergangenheit. Der für den Osten maßgebende aktuelle Rentenwert wird seitdem als fester Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes errechnet, der im Westen zu Grunde zu legen ist. Zum 1. Juli 2019 beläuft sich dieser Prozentsatz auf 96,5 Prozent. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Von dieser Verfahrensweise, die als „Angleichungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es jedoch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr in einer Vergleichsberechnung ein aktueller Rentenwert (Ost) nach der alten, vor 2018 geltenden Formel ermittelt. Von beiden nach „altem“ und „neuem“ Recht berechneten Rentenwerten kommt schließlich der jeweils höhere für die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern zur Anwendung

     

    West

    Ost

    Für die Rentenanpassung bzw. den Vergleichswert relevante Lohnentwicklung

    1,0239

    (+2.39 Prozentpunkte)

    1,0239

    (+2,99 Prozentpunkte)

    Nachhaltigkeitsfaktor

    1,0064

    (+0,64 Prozentpunkte)

    1,0064

    (+0,64 Prozentpunkte)

    Beitragssatzfaktor

    1,0013

    (+0,13 Prozentpunkte)

    1,0013

    (+0,13 Prozentpunkte)

    Daraus sich ergebender aktueller Rentenwert (West) bzw. Vergleichswert nach altem Recht Ost

    33,05 Euro

    31,85 Euro

    Aktueller Rentenwert (Ost) nach der Tabelle der Angleichungstreppe (96,5%)

     

    31,89 Euro

    Ergebnis

    Aktuelle Rentenwerte

    Rentenanpassung

    33,05 Euro (wie oben)

    3,18 Prozent

    31.89 Euro (höherer Wert)

    3,91 Prozent

    Steigen die durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer, folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Die für die Rentenanpassung 2018 relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Bundesländern und – für die Vergleichsberechnung – 3,06 Prozent in den neuen Bundesländern.

    Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,64 Prozentpunkte.

    Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In 2017 lag der Beitragssatz bei 18,7 Prozent und in 2018 nur bei 18,6 Prozent, sodass der Beitragssatzfaktor 1,0013 beträgt und die Rentenanpassung um 0,13 Prozentpunkte erhöht.

    Die Rentenerhöhung erfolgt prozentual zur Rentenhöhe. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro, die ausschließlich auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich durch die Rentenanpassung 2019 um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro. Die Kosten für die Rentenanpassung in der Rentenversicherung insgesamt einschließlich Krankenversicherung der Rentner liegen bei rund 5,2 Milliarden Euro in der zweiten Jahreshälfte 2019.

     

     

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