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Die Deutsche Rentenversicherung hat im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vorlage des Berichtes der logo start140Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" am 27.03.2020 die nachstehende Stellungnahme abgegeben (Presseerklärung).Die Presseerklärung beschäftigt mit kurzen Ausführungen zu fünf Feststellungen der Kommission. Dabei wird auch auf bisher von uns geforderte Regelungen, wie die Nachhaltigkeitsrücklage oder die Stärkung der Rehabilitation eingegangen. Aber auch aus der Stellungnahme der Rentenversicherung wird deutlich, dass es dem einfachen Versicherten schwer fallen wird, den Ausführungen der Kommission zu folgen. Dies nicht nur zu den Punkten: Haltelinien und Regelaltersgrenze.
 Presseerklärung DRV

Deutsche Rentenversicherung zum Abschlussbericht der Rentenkommission


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„Verlässlicher Generationenvertrag“

 

Die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ hat heute ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt zu den Vorschlägen folgendermaßen Stellung:

Leitgedanken

 

In den Leitgedanken des Berichts wird betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung der Kern der Alterssicherung ist und die gesetzliche Rente nach einem langen Erwerbsleben auskömmlich sein soll. Mit ihrem Umlageverfahren ist die Rentenversicherung zukunftsfest ausgestaltet. Dies wird von allen Kommissionsmitgliedern einhellig unterstützt, was aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung sehr positiv zu bewerten ist.

Haltelinien

 

Die Kommission schlägt die Einführung von verbindlichen Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz für einen Zeitraum von sieben Jahren sowie von perspektivischen Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren vor. Empfohlen werden darüber hinaus neue sozialstaatliche Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht, die am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und dem Abstand der verfügbaren Standardrente zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter festmachen. Der von der Rentenkommission vorgelegte Vorschlag ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung innovativ. Dadurch werden kurz- und mittelfristig Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz für Beitragszahler und Rentner geschaffen. Zusätzlich wird durch die Empfehlung zur Schaffung von perspektivischen Haltelinien und neuen sozialpolitische Bezugsgrößen eine längerfristige Orientierung ermöglicht, die das Ziel einer auskömmlichen Rente und gleichzeitig den Schutz vor Überlastung der Beitragszahler stärker und konkreter als bisher in den Fokus rückt.

Regelaltersgrenze

 

Die Rentenkommission empfiehlt, derzeit keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze zu beschließen, sondern diese Frage im Jahre 2026 im Rahmen eines umfassenden Berichtes zu thematisieren. Die Empfehlung der Kommission ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar, da die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre derzeit umgesetzt wird und erst im Jahre 2031 abgeschlossen sein wird. Es sollte zunächst abgewartet werden, wie sich das tatsächliche Renteneintrittsalter, das zurzeit bei rund 64 Jahren liegt, bis dahin entwickelt. Jede heute getroffene gesetzliche Festlegung über die Anhebung der Regealtersgrenze jenseits des Jahres 2031 liefe darüber hinaus Gefahr, wegen veränderter Rahmenbedingungen später wieder korrigiert werden zu müssen. Dies gilt vor dem Hintergrund der Corona-Krise und ihrer möglichen Folgewirkungen in noch weitaus stärkerem Maße, als es die Kommission zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts voraussehen konnte.


Nachhaltigkeitsrücklage

 

Die Deutsche Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit immer wieder eine Anhebung der Mindestrücklage bzw. eine vorgezogene Zahlung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung gefordert. Die Kommission greift den Vorschlag auf und empfiehlt nun, die Mindestrücklage in der Rentenversicherung von 0,2 Monatsausgaben auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen und die auf das Jahr verteilten Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung vorzuziehen. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet den Vorschlag positiv; die Regelungen würden dazu beitragen, dass die Rentenversicherung ihre unterjährige Liquidität aus eigener Kraft leichter sicherstellen kann.

Prävention und Rehabilitation

 

Positiv hervorzuheben ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung, dass die Rentenkommission auch weitreichende Vorschläge zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation der Rentenversicherung vorgelegt hat. Im Hinblick auf einen verlässlichen Generationenvertrag sollte insbesondere auch der Vorsorgegedanke in den Focus genommen werden, da Verbesserungen in diesem Zusammenhang die Menschen länger und gesund im Erwerbsleben halten können. Wichtige Wegmarken sind insbesondere die Vorschläge zur Erprobung neuer Modelle einer schrittweisen Wiedereingliederung der Versicherten in das Erwerbsleben sowie zur Angleichung der Entgeltersatzleistungen, um Fehlanreize wegen der unterschiedlichen Höhe von Kranken- und Übergangsgeld zu vermeiden. Wichtig ist auch die Empfehlung, dass Modellvorhaben aus dem Bundesteilhabegesetz sorgfältig begleitet und als gesetzliche Regelungen übernommen werden sollen, wenn sie sich nachweislich bewährt haben.

Betriebliche und private Zusatzvorsorge

 

Die Rentenkommission empfiehlt eine verbesserte Förderung der betrieblichen und privaten Zusatzvorsorge. Die Rentenversicherung hat an dieser Stelle bereits Vorschläge unterbreitet, die eine Dynamisierung der Leistungen und eine Vereinfachung der bürokratischen Formalitäten vorsehen. Ob die von der Kommission (bzw. ihrer Mehrheit) in Betracht gezogene Einführung einer Pflicht zur Zusatzvorsorge sozialpolitisch vertretbar ist, wird sicher intensiv diskutiert werden. Die Menschen zu verpflichten, Kapital anzulegen und gleichzeitig die Garantien für die im Alter zu erwartenden Leistungen einzuschränken, muss angesichts der massiven Veränderungen auf dem Kapitalmarkt im Zuge der Corona-Krise gut durchdacht und abgewogen werden.