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    Eine gesetzliche Krankenkasse hatte den Antrag auf Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung eines gleichgeschlechtlichen Paares zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Kasse haben die Betroffenen den Rechtsweg beschritten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in letzter Instanz Recht gesprochen und das Handeln der Krankenkasse als rechtmäßig eingestuft.

     

    Das Urteil steht mit den Berichten der Vorinstanzen und der kurzen Stellungnahme des BSG nachstehend. (Einsicht und Download)

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