In der Pipeline der Beratungen im politischen Raum steht das Präventionsgesetz. Die Mittel für die Maßnahmen soll aus den Haushaltsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (überwiegend) kommen. Die GKV mit ihrer Selbstverwaltung bis hin zum Spitzenverband der GKV sollte man meinen wäre dazu prädestiniert diese Mittel auch zu verwalten. Das heißt die Selbstverwaltung nimmt Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis.

 

Wenn mann allerdings die Beratungen und den maßgeblichen Entwurf des Gesetzes der Bundesregieurng und der sie tragenden Fraktionen zur Kenntnis nimmt, dann ist von der vorstehend genannten Annahme, dass die  Verwaltung der Mittel durch Gremien der selbstverwalteten Körperschaften aus der GKv aber auch aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen würde, durch die Aussage im Gesetz, dass die Durchführung der Aufgaben durch die ¨Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung¨ übrigens einer Einrichtung, die dem BMAS direkt unterstellt ist, übernommen ins Gegenteil verkehrt. Das heißt: Die Aufgabe wird nicht der Selbstverwaltung übertragen, sondern im Umfeld des BMAS angesiedelt. Dazu kommt auch noch, dass die Kosten der Einrichtung (man spricht zurzeit von etwa 33 Millionen Euro ) der GKV angelastet werden soll.

Seit 2012 spricht man im Regierungslager von einer beabsichtigten Stärkung der Selbstverwaltung. An diesem Beispiel zeigt sich, dass man von diesem Ziel noch weiter entfernt, als bisher schon zu verzeichnen.

Wir fordern eine Lösung im Bereich der Selbstverwaltung. Nicht nur das die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung, die sich mit der Thematik beschäftigten fachlich dazu in der Lage sind, sondern sie haben durch ihre Tätigkeit im unmittelbaren Bezug zu ihren Versicherten auch eine hohe Kompetenz in der Beratung und in der Gestaltung von angezeigten Maßnahmen.


 

Zitat: (aus hib-parlamentarischer Pressedienst) Anfrage 18/4744

Grüne fragen nach Rolle der BZgA

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Angesichts der erweiterten Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Entwurf für das Präventionsgesetz hakt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (18/4744) an der Stelle nach. Es fehle an Transparenz hinsichtlich der Aktivitäten der BZgA, der finanziellen und personellen Kapazitäten sowie der Verwendung der Mittel, da seit 2003 keine Jahresberichte mehr veröffentlich würden.

Der BZgA soll künftig die Verantwortung zukommen, die gesetzlichen Krankenkassen „bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten“ zu unterstützen. Laut Gesetzentwurf solle die BZgA zusätzlich zu ihrer beratenden Funktion konkrete Präventionsangebote unterbreiten. Dies werde jedoch nicht durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 50 Cent je Versichertem vergütet. Somit stünde der Behörde ab 2016 ein zusätzliches Budget von rund 35 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es in der Anfrage.

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wie die BZgA derzeit ihr Budget einsetzt, wie viel Personal beschäftigt wird und wie die Regierung zu der Kritik steht, wonach die BZgA mit Beitragsmitteln quersubventioniert werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

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