Beitragssätze bis 16,3 Prozent lösen Diskussion um Beitragsgerechtigkeit aus

    Logo KrankenversicherungskartenDie Veränderungen, das heißt der starke Anstieg der Beitragssätze allein zu Lasten der Versicherten in der GKV zum Anfang des Jahres, haben zu Diskussionen in der Presselandschaft und bei Vereinen und Verbänden in der Gesundheitslandschaft geführt. Die Beteiligten der Politik im Gesundheitswesen – nicht zuletzt die Parteien, SPD, LINKE, GRÜNE – haben eine Diskussion entfacht, die in der Forderung gipfelt, dass wieder zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge zurückgekehrt werden muss.

    Allein dieser Ansatz reicht nicht aus, um die Verwerfungen im Bereich der GKV insbesondere bei der Beitragssatzgestaltung und dem unterschiedlichen Anwachsen der Kosten bei den Krankenkassen der GKV zu begründen. Ist es bisher das Credo bestimmter Kreise in der Politik gewesen, auf den Wettbewerb zwischen den Kassen zu setzen, um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, so ist jetzt wohl klar, dass dieser Ansatz nicht taugt, um eine gerechte Bewertung der wirtschaftlichen Leistung einer Kasse vorzunehmen.

    Ging man seitens der Politik davon aus, dass schon die Höhe des Anteiles der Verwaltungskosten darauf hinweise, ob eine Kasse wirtschaftlich arbeitet, so ist jetzt anhand der bekannten Zahlen abzulesen, dass dies ein Fehlschluss ist. Die Kassen mit dem höchsten Beitragssatz sind hinsichtlich ihrer Verwaltungskosten nicht auch diejenigen, die den höchsten Verwaltungskostensatz haben.

    Hierzu auch auszugsweise Beitrag in der „Ärztezeitung“ teilweise wiedergegeben in KK-Direkt-Online in einem Beitrag vom 06.01.16

    Hoher Beitragssatz trotz Wirtschaftlichkeit

    Das die Höhe des Zusatzbeitragssatzes nicht zwingend ein adäquater Parameter für die Wirtschaftlichkeit einer Kasse sein muss, verdeutlicht die Ärztezeitung in einem aktuellen Beispiel zur AOK Sachsen-Anhalt, AOK Plus (beide 14,9 Prozent Beitrag) und der Siemens BKK (SBK) mit 15,9 Prozent Beitrag. Laut Geschäftsbericht erhielt die AOK demnach 2014 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 4.110 Euro je Versicherten. Dem gegenüber standen 3.670 Euro Leistungsausgaben. Pro Kopf fielen dabei 225 Euro Verwaltungskosten an. Die SBK kam dagegen mit 124 Euro Verwaltungsausgaben aus. Allerdings erhielt sie aus dem Gesundheitsfonds 2.576 Euro je Versicherten (1.534 weniger als die AOK), die Leistungsausgaben von 2.625 Euro gegenüberstanden (1.045 Euro weniger als bei der AOK). Die BKK sieht hierin eine Ungerechtigkeit, die in der Ausgestaltung des "morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs" (Morbi-RSA), dem Finanzausgleich der Kassen, begründet liegt

    Auch die BfA DRV-Gemeinschaft ist bei denjenigen die da sagen, dass die Ausgestaltung des „morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MorbiRSA)[i]“ der Grund für die ungleiche Entwicklung im Beitragsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Diese Ungerechtigkeit im System besteht von Anfang an.

    Schon zu Beginn der „Überführung“ der Kassen nach den „Lahnsteiner Beschlüssen“[ii] zwischen CDU und SPD in den sog. Wettbewerb. Man versuchte damals, wissend darum, dass die einzelnen Kassen in ihren Versichertenstrukturen nicht gleich aufgestellt waren, ein Ausgleichselement einzuführen. Dabei versuchte man mit den Regelungen des Risikostrukturausgleichs einen Ausgleich zwischen den in den sog. Wettbewerb entlassenen Kassen zu erzielen. Dieses Ziel eines gerechten Ausgleichs ist seit Beginn und trotz vielfältiger Änderungen am Strukturausgleich bis hin zum heutigen MorbiRSA  nicht gelungen.

    Wenn bis heute für die auf gesetzlicher Grundlage erbrachten Leistungen der Kassen für ihre Versicherten kein vollständiger Ausgleich vorgenommen wird. Wenn nicht erkannt wird, dass die Höhe der Grundlohnsumme maßgebend für die Einnahmeseite ist, oder aber der Anteil der Rentner maßgebend für die Ausgabesituation der einzelnen Kassen ist, der wird auch nicht verstehen, dass eine Kasse mit einem Anteil von 20% Rentnern an der Versichertenzahl nicht vergleichbar ist mit einer Kasse mit einem Anteil von 50% an der Versichertenzahl ist. Zumindest ist das immer dann eine Belastung, wenn die Kosten für die Rentner nicht voll aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Aber es geht ja noch weiter, die Verwaltungskosten werden in einigen Fällen also einzelnen Kassen höher ausgeglichen als sie tatsächlich entstanden sind. Zumindest wird das von sachkundiger Seite behauptet.

    Bei unverändertem MorbiRSA wird es zu keiner gerechten Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds kommen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Forderung nach einer Bürgerversicherung fröhliche Auferstehung feiert. Dazu bedarf es eben nicht nur der belegten festgestellten Feststellung, dass ein niedriger Verwaltungskostenanteil nicht zugleich ein Beweis für eine hohe Wirtschaftlichkeit einer Kasse ist.

    Die BfA DRV-Gemeinschaft hat nicht ohne Grund in ihre Grundsätze aufgenommen:

    • gleichmäßige Beteiligung von Arbeitgebern und Versicherten an der Finanzierung ohne Überforderung der Versicherten

    Das ist der erste Schritt. Die paritätische Beteiligung bei den Krankenkassenbeiträgen. Der zweite Schritt ist die gerechte Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds nach den tatsächlichen der Mitgliederstruktur und den durch die Mitglieder / Versicherten verursachten gesetzlich normierten Ausgaben. Dabei ist allein der Gesetzgeber gefordert. Der sicherlich – wie man den Stellungnahmen des BDA[iv] entnehmen kann – auf erheblichen Widerstand der Arbeitgeber treffen wird.

     


    Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (MorbiRSA)

    [ii]Lahnsteiner Beschlüsse /

    [iv] BDA – Bundesverband der Arbeitgeber

    Siehe auch:

    Hohe Beitragssätze lösen Diskussion aus

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