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Zum 1. Januar 2009 ist der Gesundheitsfonds gestartet. Dieser ist nun die zentrale Stelle, in der die Geldmittel der gesetzlichen Krankenversicherung verwaltet werden.

Der Gesundheitsfonds ist das Herzstück des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), das in einigen Teilen seit 1. April 2007 in Kraft ist.

Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist, verwaltet. Die Verwaltungskosten für den Fonds werden direkt aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds bestritten. Das Bundesversicherungsamt führt auch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich für die Krankenkassen durch.

Der Gesundheitsfonds speist sich aus folgenden Quellen:

  • aus Krankenkassenbeiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber,
  • aus Beiträgen aus Rentenzahlungen,
  • aus Pauschalbeiträgen für geringfügige Beschäftigungen,
  • aus Beiträgen für Künstler und Publizisten, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld sowie
  • aus Steuermitteln.

Alle Beträge fließen in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds.

Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit legt den Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr zum 1. November bundeseinheitlich für alle gesetzlich Krankenversicherten per Rechtsverordnung fest. Mit der am 29. Oktober 2008 beschlossenenen Verordnung über den Beitragssatz (BeitragssatzVO) wurde für 2009 zunächst ein allgemeiner Beitragssatz von 15,5 % sowie ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 % festgelegt, die den für Versicherte geltenden Sonderbeitrag von 0,9 % mit einbeziehen. Im Rahmen des vom Gesetzgeber am 20. Februar 2009 verabschiedeten Konjunkturpakets II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilisierung in Deutschland) werden die Arbeitgeber seit 1. Juli 2009 entlastet: Die Beiträge wurden um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % (allgemeiner Beitragssatz) bzw. auf 14,3 % (ermäßigter Beitragssatz) abgesenkt.

Die Finanzierung der Gesundheitsausgaben muss seit Einführung des Gesundheitsfonds zu 100 % aus Mitteln des Fonds sichergestellt werden. Kann der Fonds die Ausgaben zwei Jahre lang nicht mehr zu mindestens 95 % abdecken, muss der Beitragssatz durch den Gesetzgeber erhöht werden.

Damit wird eine Finanzierungslücke von bis zu 5 % in Kauf genommen, welche durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen geschlossen werden soll.