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    Das Land Rheinland-Pfalz hat heute den Entwurf einer Entschießung "zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des §115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch" (SGB XI) in den BR eingebracht. Der Entwurf wird jetzt im Gesundheitsausschuss beraten. Rheinland-Pfalz hält es für notwendig, die vereinbarten Kriterien und die Systematik des Transparenzverfahrens zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Dabei soll die Systematik nicht zu einer "Benachteiligung" ambulanter Pflegedienste gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen führen. Die Bundesregierung soll auf die Vertragspartner einwirken, dass kurzfristig Änderungen vereinbart und umgesetzt werden.