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Flexi-Rentengesetz im Bundestag beschlossen


bt kuppel innen150x119Der Bundestag hat am 20.10.2016 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Gesetzes zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen.(18/9787)

In der Gesetzesbegründung heißt es zu Anfang


Problem und Ziel

Mehr und mehr ältere Menschen in Deutschland können und wollen länger arbeiten. Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden kontinuierlich weiter verbessert. Dies hat bereits deutliche Erfolge gezeigt. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig. Im Jahr 2000 waren es noch rund 20 Prozent. Gleichzeitig gibt es auch weiterhin viele Menschen, welche es nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, selbst wenn sie wollten. Dadurch ergeben sich für diese Menschen Nachteile im Rentenübergang. Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar in der Arbeitswelt. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Potenzial leisten sie einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel.

Um sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, sollen sie noch bessere Möglichkeiten erhalten, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren individuellen Lebensentwürfen zu gestalten. Dies betrifft beispielsweise die Kombinierbarkeit von Einkommen aus Teilzeitarbeit und vorgezogener Altersrente oder die Möglichkeit zum frühzeitigeren Ausgleich von Rentenabschlägen, die sich bei einem vorzeitigen Renteneintritt ergeben können.

Erwerbstätige sollen zudem besser dabei unterstützt werden, individuelle Gesundheitsrisiken, die ihre Erwerbsfähigkeit langfristig gefährden, früh zu erkennen und zu vermeiden. Die Gesundheit und damit zugleich die Erwerbsfähigkeit der Versicherten sollen durch verbesserte Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge geschützt und gesichert werden, damit die Versicherten im Erwerbsleben gesünder älter werden.

Das heißt, dass das Gesetz ist ein Angebot an die Beschäftigten und Arbeitgeber aufgrund der angebotenen Regelungen in Rente zu gehen und doch länger im Arbeitsleben zu bleiben und mit den verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten auch noch die Rente steigern zu können.

Lösung

Flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus bei besserer Gesundheit wird durch eine Reihe von Änderungen vor allem im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch(SGB VI) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert:

  • Die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen, wird verbessert. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos bei der Rente berücksichtigt. Das gilt auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch. Auch Vollrentnerinnen und Vollrentner sind fortan in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
  • Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, wird die Möglichkeit geschaffen, auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und ihren Rentenanspruch noch erhöhen. Diese Möglichkeit wird für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten selbständigen Künstler und Publizisten entsprechend nachvollzogen.
  • Versicherte können früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen, die mit einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente einhergehen würden.
  • Versicherte werden gezielt über ihre Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand informiert. Die Rentenauskunft, die Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren erhalten, wird insbesondere um Informationen darüber ergänzt, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.
  • Neue Regelungen im Bereich der Prävention und der Rehabilitation stärken die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte zur Teilhabe. Diese sind daher noch besser geeignet, die Gesundheit und insbesondere die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder und damit auch ihren Verbleib im Erwerbsleben oder ihren Eintritt in das Erwerbsleben zu sichern.
  • Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird für Arbeitgeber attraktiver. Der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und somit versicherungsfrei sind, entfällt für fünf Jahre. Darüber hinaus entfällt bei einer Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten das Erfordernis einer Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber, um den Anreiz für die berufliche Weiterbildung in Kleinstunternehmen zu erhöhen.

Fazit

Ein Gesetz, sagt man, ist immer dann gut, wenn eine große Anzahl von Versicherten darauf wartet Das setzt also voraus, dass ein hoher Anteil von Beschäftigten darauf wartet, dass ein solches Gesetz beschlossen wird, um die dann beschlossenen Regelungen begeistert in Anspruch nehmen zu können. Dass ist nun bei dem beschlossenen Gesetz zur Flexibilisierung nicht von vornherein zu erwarten, da die Regelungen nicht gerade versicherungsfreundlich sind. Obwohl grundsätzlich ein solches Gesetz als positives Angebot für einen langsamen Übergang in die Vollrente zu sehen ist.

Leider wird in der Zielbeschreibung nur auf den Fachkräftemangel hingewiesen und nicht auf den gesamten Kreis der 60 Jahre und älteren Beschäftigten verwiesen, für die in vielen Fällen die neuen Regelungen der Flexi-Rente schon deshalb nicht angewandt werden können, da sie arbeitslos sind. Sind doch immer noch rund 48% der Beschäftigten zwischen dem 60. und 64. Lebensjahr ohne Arbeit.

Inanspruchnahme durch Versicherte durch Aufklärung fördern

Experten nicht nur der Deutschen Rentenversicherung sind zudem der Auffassung, dass dieses Gesetz erheblicher Schulung der Beratenden bedarf, damit die Anspruchsberechtigten über alle Dinge so unterrichtet werden, dass sie die angebotenen Regelungen auch annehmen.

Wird doch heute schon seitens der Verantwortlichen nicht nur in der Rentenversicherung darauf hingewiesen, dass es einer Informationskampagne bedarf, um es zum Erfolg zu führen, weil sich das Gesetz nicht jedem Normalbürger sofort hinsichtlich aller zu erfüllenden Voraussetzungen erschließt. Soll das Gesetz nicht das Schicksal des Teilrentengesetzes erleiden. Dort haben – wie wir auch schon berichteten – etwas über 4000 Versicherte die Regelungen in Anspruch genommen.

Download Bundestagsdrucksache Flexi-Rentengesetz

Siehe auch

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