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    Wir haben uns die Einigung der GroKo in Sachen Ostrentenangleichung noch einmal angesehen und sie sowohl mit den Berechnungen des BMAS und der DRV-Bund verglichen. Dabei ist festzustellen, dass dieser Kompromiss der Regierungsparteien einfach nicht akzeptabel ist, da diese Regelung allein die Beitragszahler belastet, obwohl es sich um eine aus dem Einigungsprozess entstandene gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Für solche Aufgaben sind allein Steuermittel einzusetzen.
    Nicht, dass ein Irrtum aufkommt: Wir sind für eine zügige Angleichung des Rentenrechts. Dass heißt, wir stehen für eine Angleichung des Ostrentenrechts an das  der alten Bundesländer. Jedoch darf dabei nicht vergessen werden, dass die Beitragszahler im Westen schon jetzt zwischen 17 und 20 Milliarden als Transfer in den Osten überweisen müssen. Damit werden auch die Beitragszahler in den alten Bundesländern letztendlich durch höhere Beiträge in der Zukunft zusätzlich  belastet. Wärend Beamte oder Selbststände z.B. nichts zur Finanzierung beitragen.
     
    Wir müssen feststellen, dass die Regierung sich ein weiteres Mal(nach der Mütterrente) über Sachargumente der Verantwortlichen der DRV  - ob aus dem Ehrenamt oder Hauptamt - hinwegsetzt und in den Topf der Rentenversicherung greift, um sich haushaltsmäßig zu entlasten.  
     
    Die Argumente aus Sicht der Rentenversicherung sind nachstehend noch einmal zusammengefasst:
     
     
    Die Finanzierung der Mehrausgaben, die durch eine vorzeitige Angleichung der Renten in Ost und West entstehhe, muss systematisch korrekt aus Steuermitteln erfolgen.
     
    Grundsätzlich folgen die Renten in den alten und neuen Bundesländern der jeweiligen Lohnentwicklung. Die von der Koalition beschlossene Angleichung der Renten in Ost und West soll bis zum Jahr 2024 erfolgen und damit voraussichtlich schneller als die Angleichung der Löhne. Dem Teil der Anpassung, der über die Angleichung der Löhne hinausgeht, stehen daher keine höheren Beitragseinnahmen gegenüber.
     
    Bei der vorzeitigen Angleichung der Renten in Ost und West handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit, die somit nicht von den Beitragszahlern, sondern von allen Bürgern im Rahmen ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
     
    Bei Umsetzung der in der Koalition beschlossenen Angleichung der Renten in Ost und West entstehen nach den Rechnungen des BMAS im Jahr 2018 zunächst Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro, die bis zum Jahr 2025 auf voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro ansteigen. Der Erstattungsbetrag, der jetzt vorgesehen ist, soll 2022 zunächst 200 Millionen Euro betragen. Schrittweise soll er auf jährlich 2 Milliarden Euro ab dem Jahr 2025 erhöht werden.
     
    Der Zuschuss  beträgt damit ab  2025 nur rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben. Das ist in keiner Weise ausreichend. 
    Siehe auch:
     
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