Der Betrag der Steuern den die Rentner  insgesamt zahlen steigt seit Jahren und er wird weiter steigen. Die genauen Zahlen wurden aufgrund einer Anfrage der LINKEN an das Finanzministerium (BMF) bekannt. Der Anteil der Bestandsrentner, die durch die Rentenanpassung  in die Steuerpflicht (Freibetrag: 9168 Euro/Verheiratete 18 336 Euro) fallen erhöht sich laufend. Auch die Anzahl der Neurentner, die der Steuerpflicht unterliegen, wird Jahr für Jahr aufgrund der gesetzlichen Regelung größer. Dies ist dem Tatbestand der seit 2005 eingeführten gesetzlichen Regelung der Besteuerung der Renten geschuldet. Das BMF äußert sich auf die Fragen des Abgeordneten Bartsch hinsichtliche der Größenordnung der Höhe der gezahlten Steuern wie folgt:
     
     

    Unter .....der Annahme, dass es sich um Rentenbezieher im Rechtskreis „West“ mit durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung handelt, ergeben sich für Rentenbezieher mit den genannten Bruttorenten im 2. Halbjahr 2019 jeweils in Abhängigkeit vom Renteneintritt im Jahr 2000 bzw. 2010 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten tariflichen Steuerbelastungen im Jahr 2019. Grundlagen

     
     
     

    aktuelle Monatsbruttorente

    (2. Halbjahr 2019)

    nachrichtlich Monatsbruttorente
    1. Halbjahr 2019

    Jahresbruttorente

    1)

    tarifliche Einkommensteuer

    2019 bei Rentenbeginn in

    2000

    2010

    in €

    in €

    in €

    in €

    in €

    1.200

    1.163

    14.177

    0

    0

    1.500

    1.454

    17.722

    0

    79

    1.700

    1.648

    20.085

    79

    294

    2.000

    1.938

    23.629

    370

    679

    2.500

    2.423

    29.537

    988

    1.460

     
    1)Differenzen in der Summe durch Rundung. 
     
     

    Die Gesamtsummer der durch die Rentner gezahlten Einkommensteuer erhöht sich aufgrund der Systematik der Steuererhebung bei steigenden Einkünften durch Rentenanpassungen immer weiter. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat, wie eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, die uns vorliegt. Im Jahr zuvor waren es erst 31,44 Milliarden Euro- 2005 erst 15,55 Milliarden Euro.

     

    Fazit:

     

    Die BfA DRV-Gemeinschaft stellt fest, dass die Steigerung der Einnahmen aus der Besteuerung der Rentner vorhersehbar war. Es wundert, dass erst jetzt dieses Thema in der Öffentlichkeit angekommen ist. War es doch seit 2005 mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage bekannt.

    Da hilft auch eine Aussage wie: "Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent" nicht weiter. Weiter helfen würde nur eine dynamische Anpassung der Freibeträge um die Bezieher nicht nur der  Renten im Grenzbereich zu Steuerpflicht zu entlasten.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Summe der Steuern aus Rentenbezügen inzwischen ca. 35 Millarden erreicht hat. Das bedeutet, dass die Rentner mit diesem Betrag, den Steuerzuschuss für die Rentenversicherung (Bundeszuschuss) von zurzeit ca. 91,6 Milliarden schon zu mehr als einem Drittel gegenfinanzieren.

     
    Hinweise / Rechtliche Grundlagen / Beträge:
     
    Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Jahr für Jahr steigt der zu versteuernde Anteil der Rente bei den Neurentnern, bis 2040 die komplette Rente zu versteuern ist. Seit dem Jahre 2005 gibt es also die sog. nachgelagerte Rentenbesteuerung. 

    Vereinfacht : Renten werden nun besteuert, dafür ist die Altersvorsorge steuerfrei. Das passiert aber eben nicht auf einen Schlag. Die Doppelbesteuerung entsteht durch die lange Übergangsphase von 2005 bis 2040, in der die neue Besteuerung der Renten eingeführt wird. Im Gegenzug ist ein immer größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die Rente steuerlich absetzbar.
     
    Einkommensteuern muss gezahlt werden. Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2018 bei 9.000 Euro (2017: 8.820 Euro) für Ledige und für gemeinsam Veranlagte bei 18.000 Euro (2017: 17.640 Euro).
    Rentner haben auch Anspruch auf den Grundfreibetrag. 2019 liegt der Rentenfreibetrag mit 9.168 Euro deutlich höher als noch 2018 mit 9.000 Euro pro Person. Das bedeutet, dass dieser jährliche Betrag steuerfrei bleibt.
     
    Zur Frage des Einkommensteueraufkommens durch die Besteuerung von gesetzlichen Renten wird auf die Tabelle 2.7.4 der „Datensammlung zur Steuerpolitik - Ausgabe 2018“, Seite 40-41 verwiesen, die unter www.bmf-datensammlungen.de zum Dowload bereitsteht.
     
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