Vorlesen

    logo TK

    Der Verwaltungsrat (VR) der TK tagte in Münster und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit Personalfragen, Satzungsänderung und Sozialwahl - erstmals online; der Bericht des Vorstands beleuchtete das Jahresthema Corona. Die Sitzung konnte nicht als  komplette Präsenssitzung durchgeführt werden, einige VR-Mitglieder nahmen per VideoKonferenz auf Großleinwand teil.

    Neben Amts-Entbindung von VR-Mitgliedern und Wahl ihrer Nachfolger -auch in den Gremien vdek und des GKV-SV- wurden weitere Mitglieder für die (neuen) Verwal­tungs­räte bei den Medizinischen Diensten (MD) gewählt. In einer Vorstandsangele­genheit ging es um die erfolgreiche Wiederwahl des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Baas sowie über die Verlängerung seines Dienstvertrages.

    Im 87. Nachtrag der TK-Satzung geht es um den § 35 (Wahltarif Krankengeld), hier gibt es künftig eine 3-monatige Wartezeit. Im 88. Nachtrag geht es um eine Anpassung von § 36 (TK-Tarif Select) und um Schließung von § 37 (TK-Flex) sowie um redaktionelle Änderungen in Anlage 4, Leistungskatalog nach den §§ 26 und 37.

    Im Bericht des Vorstands geht Herr Dr. Baas auf die bisherigen Auswirkungen von Corona ein; die TK hatte 30 infizierte Mitarbeiter, der Arbeitsalltag ist noch nicht nor­mal. Die Kasse hatte weniger Ausgaben (z. B. in Kliniken), inzwischen wurden fast alle Beitragsstundungen nachgezahlt.


    Dann wagt er einen Blick auf das Jahr 2021; infolge fehlender Einnahmen (16,6 Md. €) wird der Zusatzbeitrag um 0,2% steigen, nach geplantem 5 Md. € Steuerzuschuss fehlen noch ca. 8 Md. €! Diesen Betrag wird sich Herr Minister Spahn per Gesetz von „wohlhabenden“ Kassen holen; neben den vom RSA begünstigten AOK werden allei­ne der TK ca. 1,4 Md. € geraubt! Das kommt nicht nur einer Entmachtung der Selbst­verwaltung gleich, die solches beschließen müsste, sond­ern vor allem einer Enteig­nung per Gesetz; es geht um die Mitgliedsbeiträge unserer Versicherten! Die solide TK müsste daraufhin den Beitrag erhöhen – darf das aber im Wahljahr nicht!


    Nach 2021 wird es KEINE erhöhten Steuerzuschüsse geben, die Kassen dann ha­ben auch keine Reserven mehr – es wird deutliche Beitragserhöhungen oder Leis­tungs­einschränkungen geben müssen, weit mehr als Dr. Baas bisher erwartet hat.

    Daraufhin verabschiedet der VR die Resolution "Keine Sozialgarantie auf Kosten der selbstverwalteten GKV“. Die Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft hat sich aktiv in die Vorbereitung der Resolution eingebracht und gibt folgende Erklärung ab:

    1. „Die Leistungssteigerungen im Gesundheitssystem der letzten Jahre, die durch unseren Gesundheitsminister Herrn Spahn eingeführt wurden, haben die Kostenausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen erheblich gesteigert. Dieses wir unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen derzeit unter den Teppich gekehrt.
    2. Die  Kostensteigerungen sind für die Folgejahre bereits absolut beitragsrelevant!
    3. Derzeit werden durch die angekündigten Maßnahmen die Rücklagen der Krankenkassen bis aufs Äußerste angegriffen.
    4. Eine wesentliche Beitragsanhebung ist in den nächsten Jahren unvermeidbar - dann sind die nächsten Bundestagswahlen allerdings schon gelaufen.

    Die Profilierung von Herrn Spahn werden alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen teuer bezahlen.“

    Bild Powerpoint VR  18.09.2021Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation (siehe  Foto) wird Halbzeitbilanz der 2017 gewählten Mitglieder des VR gezogen; u. a wurden die Mitglieder mit iPad ausgestattet um die TK-Medien zu nutzen, der VR hat sich mit Resolutionen im die Politik eingebracht. Die nächste Sozialwahl wird -gepowert durch den TK-VR- gemäß dem „7. SGB IV-Änderungsgesetz“ auch digital möglich sein. Im Bericht über den Vorbereitungsstand der Online-Wahl wird ausgeführt, dass neben den bisherigen „Urwahl-Kassen“ auch die BKK RWE und evtl. die AOK Hessen Wahlhandlungen durchführen werden; zur  Koordinierung ist  eine ARGE in Vorbereitung.

    In der planmäßigen Fragerunde fragt Herr Schneider (BfA DRV-Gemeinschaft) -be­züg­lich angespannter Finanzlage, wie die TK dazu steht, dass Arztpraxen sich als „Corona-Praxen“ registrieren lassen und dadurch Sonder- und Zusatzvergütungen erhalten, u. a. wenn sie Corona-Tests (auch ohne Symptome) durchführen. Wie erfolgt hierfür die Finanzierung? Weiterhin fragt er, ob bekannt ist, wieviel TK-Versicherte schwer erkrankt sind bzw. waren.

    Die Antwort von Herrn Ballast ist komplex, es gibt Testzentren der Länder – dort wer­den symptomfreie Patienten getestet zu Lasten der Allgemeinheit. Die Kassen­ärzte betreiben Abstrich-Stellen mit Diagnosezentren mit Abrechnungsanspruch an die Kassen, auch die Infrastruktur wird durch uns bezahlt; bisher gab es noch keine Ab­rech­nung der Kassenärztlichen Vereinigung. Auf die Zusatzfrage antwortete er, dass fast 20000 TK-Versicherte stationär behandelt wurden, ca. 1000 davon sind gestor­ben; z. Zt. sind stationäre Verläufe auf einem stabilen niedrigen Niveau.

     

    Presse-Verantwortlicher

    Dr. Dieter Noack