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Hamburg. Für über eine Million VBG-Mitgliedsunternehmen sinkt der Beitragsfuß 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr.

Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der ge für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,00 Euro (2014: 4,30 Euro). Für zahlreiche KleinuntUmlaernehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2015 auf 48 Euro (2014: 48 Euro) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2015 je Versicherungsverhältnis 3,00 Euro. 2016 wird der Jahresbeitrag auf 3,20 Euro steigen.

Lastenverteilung

Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2216 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2015 ein Freibetrag von 204.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3463 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.

VBG Informationen im Internet

Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen 2015 per Post. Ausführliche Informationen stehen auf der VBG-Website www.vbg.de zur Verfügung.

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