logo vbgDie Mitglieder der Vertreterversammlung der VBG trafen sich zu ihrer Sitzung am 05.07.2018 in Fulda. Im Mittelpunkt der "Halbjahressitzung" der VV steht bekanntlich der Beschluss über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes. Zu Beginn der VV referierte Herr Dr. Dr. Peter Beer (Generalvikar der Erzdiözese München und Freising) in einem sehr interessanten und aufschlussreichen Vortrag "über die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz aus und in christlicher Verantwortung". Im Mittelpunkt der VV standen weiterhin die Berichte des Vorstandes und der Geschäftsführung.
     
    Finanzen:
     
    Vor dem Hintergrund der anhaltend guten Wirtschaftslage konnte der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte in 2017 in Höhe von 3,90 € beibehalten werden.
     
    Gemeinsames Präventionszentrum von VBG und BGW:
     
    Gemeinsam mit der BGW errichtet die VBG ein Präventionszentrum in Hamburg. Das Präventionszentrum wird verschiedende Präventionsansätze erstmalig unter einem Dach vereinen und den beiden Trägern ermöglichen, neue Zielgruppen zu erschließen und eine Vielzahl von didaktischen Ansätzen, zum Teil auch neuen, einzusetzen.

    Das Bundesversicherungsamt begrüßt insbesondere, dass über 70% der Fläche des Präventionszentrums von BGW und VBG genutzt werden und sich dadurch Synergien ergeben.
     
    Abnahme der Jahresrechnung 2017  mit Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung:
     
    Die Jahresrechnung 2017 1) der VBG ist nach den Vorschriften der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) aufgestellt worden. Sie umfasst die Haushaltsrechnung für das Jahr 2017 neben der Bilanz auch die Umlageberechnung sowie eine Übersicht über die überplanmäßigen Ausgaben für das Kalenderjahr 2017 gemäß § 30 SVHV.
     
    Nach eingehender Beratung folgen die Vertreter von Versicherten und Arbeitgeber der Empfehlung des Vorstandes und beschlossen einstimmig die Abnahme der Jahresrechnung 2017 (Haushaltsrechnung und Bilanz) inklusive der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
     
    Bilanzierung des Prämienverfahrens 2015 - 2017:
     
    Seit Beginn des Prämienverfahrens 2) im August 2015 wurden über 1.600 Prämienanträge gestellt und bearbeitet. Gab es im Rumpfjahr 2015 noch 419 Anträge, hat sich die Zahl der Anträge um rund 50% in 2016 auf 618 und in 2017 auf 625 erhöht. Von 2015 bis 2017 hat sich die Summe der ausgezahlten Prämien von 944.507 € auf 1.895.348 € um etwas mehr als verdoppelt. Der Anteil der bewilligten Anträge konnte von 78% in 2015 auf 85% in 2017 gesteigert werden. Bei den abgelehnten Anträgen gab es einen Rückgang von 19% in 2015 auf 9% in 2017. 2015 betrug die durchschnittlich ausgezahlte Prämie pro Maßnahme 1.662 €; 2017 waren es 2.217 €. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Prämienanträge liegt unter 14 Tagen.
     
    Christian Broll
     
     
     
    Christian Broll
    Fraktionsvorsitzender der

    BfA DRV-Gemeinschaft
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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