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    logo sozialwahl 2023Nun ist es beschlossene Sache. Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und die hkk Handelskrankenkasse) also die Kassen, bei denen allein echte Wahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung  anlässlich der am 31. Mai stattfindenden Sozialwahlen stattfinden - haben in einer Zusammenkunft in Düren  Ende der vergangenen, nach einem ausgiebigen Test beschlossen, Online-Wahlen stattfinden zu lassen. Damit wird erstmalig von der gesetzlichen Möglichkeit der digitalen Wahl in einem als Modellprojekt bezeichneten Rahmen Gebrauch gemacht. 

    Bis zum 31. Mai können die 22 Millionen Wahlberechtigten bei den Ersatzkassen alternativ zur traditionellen Briefwahl, erstmalig per Mausklick wählen können. Die Kassenverantwortlichen teilten mit, dass dieses Onlinewahlsystem alle vom Bundesamt für Sicherheit in der  Informationstechnik und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) definierten hohen technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen. Wie wir erfahren haben, werden die Versicherten in einem zweiseitigen Schreiben auf die Durchführung der Wahlen sowohl im rechtlichen als auch im praktischen Bereich, also der Arbeit am Computer vorbereitet. Lt. Aussagen von Wissenden soll auch eine Doppelwahl, z. B. Abgabe der Stimme durch Briefwahl, wie auch in Online-Wahl verhindert werden.

    Zu wünschen wäre, dass durch diese weitere Möglichkeit der Stimmabgabe tatsächlich eine höher Wahlbeteiligung erreicht wird, Dies zumindest wurde als Begründung für die Gesetzesänderung zur Sozialwahl, von dieses Verfahren fördernden Personen, als Begründung  für die Änderung des Gesetzes für die Sozialwahlen vorgebracht.