Alle Wahlausschüsse der einzelnen Sozialversicherungsträger bei denen eine echte Wahl (Urwahl - abweichend von den Wahlen ohne Wahlhandlung) stattgefunden hat, haben getagt und die endgültigen Ergebnisse der Wahl festgestellt.
     
    Die BfA DRV-Gemeinschaft ist mit einer Liste bei
     
    DRV-Bund (Deutsche Rentenversicherung Bund ), der DAK-Gesundheit, der hkk (Handelskrankenkasse) und der TK (Techniker Krankenkasse)
     
    zur Wahl angetreten. Bei der DRV-Bund haben wir das Ziel den ersten Listenplatz zu verteidigen erreicht. Wir sind wiederum mit die mit Abstand größte Gruppierung mit fast einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei der TK habe wir erstmalig kandidiert und sind sofort in den Verwaltungsrat gewählt worden. Bei der hkk konnten wir unsere Sitze behaupten und bei der DAK-Gesundheit nach Stimmen den dritten Platz erreichen.
    Alle diese Ergebnisse sind - wie bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen sonst üblich - allein erreicht worden. Also ohne ein Bündelung von Stimmen über  Listenverbindungen. Wären alle Listen allein angetreten, dann wären  einige der zur Wahl angetretenen Listen nicht in die Vertreterversammlung oder die Verwaltungsräte gekommen und unser Ergebnis würde nach Sitzen noch besser sein. Für uns ist die Regelung der Listenverbindungen eine Begünstigung dieser sich in Listenverbindungen befindlichen Gruppen, die zwar rechtlich möglich, aber aus unserer Sicht nicht legitim ist. Das Wahlrecht gehört hier geändert.
     
    Zu erwähen wäre noch, dass die Wahl zur BARMER erst bis zum 04.10.2017 erfolgt. Hier hat die Fusion mit der Deutschen BKK einen gemeinsamen Wahltermin zum 31.05. verhindert. Die BARMER-Versicherten sind also aufgerufen, bis zum Wahltermin ihre Stimme der BfA DRV-Gemeinschaft zu geben, der stärksten Kraft in der DRV-Bund und einer starken Kraft in der gesetzlichen Sozialversicherung.
     
    Hier finden sie die Ergebnisse der Wahl der einzelnen Träger:
     
    {dynlist=Sozialwahlergebnis#}

     

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