logo TKWie überall in diesen Tagen bei den Trägern der Sozialversicherung, die eine echte Wahl durchführen, tagte auch am 09.01.23 bei der TK der Sozialwahlausschuss mit der für diese Sitzung wichtigen Aufgabe, der Feststellung der Zulassung der eingereichten Listen zur Wahl am 31. Mai 2023. Die amtliche Feststellung lautet z. B. für die Liste der BfA DRV-Gemeinschaft wie folgt:

    Der Wahlausschuss der Techniker Krankenkasse hat in seiner (heutigen) Sitzung gemäß § 23 SVWO über die Zulassung der Vorschlagslisten entschieden. Bei der Techniker Krankenkasse wird für die Gruppe der Versicherten eine Wahlhandlung stattfinden.

    Die Vorschlagsliste mit dem Kennwort "BfA DRV-Gemeinschaft - Die Unabhängigen - Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e.V." wurde …….zugelassen.

    Die folgenden Vorschlagslisten wurden für die Gruppe der Versicherten zugelassen. Sie werden in unten genannter Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt:

    Liste-Nr. 1 TK-Gemeinschaft,
    unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e.V.

    Liste-Nr. 2 BfA DRV-Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN -
    Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e.V.

    Liste-Nr. 3 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in der TK

    Liste-Nr. 4 IG Metall in der TK

     

    Spitzentrio bei der TKBitte Bild anklickenDie BfA DRV-Gemeinschaft wird also auf dem Stimmzettel als Nr. 2 antreten. Es heißt also als Botschaft an die Mitglieder der TK

    wählen Sie ob per Briefwahl oder Onlinewahl

    Liste 2 „BfA DRV-Gemeinschaft – DIE UNABHÄNGIGEN –"

    Unter Spitzentrio verspricht den Wählern eine sachkundige Vertretung der Interessen der Mitgliedern der "TK – Die Techniker" in der Wahlperiode 2023 – 2029.

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