VBG
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
Bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) tagte am 05.d Januar 2023 in Hamburg der Sozialwahlausschuss und stellte fest, dass die beiden eingereichten Listen (Arbeitgeber und Versicherte) den rechtlichen Bedingungen entsprechen. Mit dieser Feststellung ist verbunden, dass die auf den Listen vermerkten Kandidaten und Kandidatinnen mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 gewählt sind und für die neue Wahlperiode bis 2029 ihr Amt in der Selbstverwaltung, hier die Vertreterversammlung ausüben werden.