Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Verordnung über die Rechengrößen für 2025 liegt vor und wurde zur weiteren Bearbeitung den zuständigen Gremien zugestellt. Die Werte lauten nach dem Referentenentwurf wie folgt:
Um die maßgeblichen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2024 mit der Veränderungsrate der Brutto- löhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2023 fortgeschrieben. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der "Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen" (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI). Die Lohnzuwachsrate in Deutschland im Jahr 2023 beträgt 6,44 Prozent. Die Fortschreibung der Rechengrößen für das Jahr 2025 erfolgt aufgrund des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes auf Basis der gesamtdeutschen Lohnentwicklung. Für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts für das Jahr 2023 ist die Lohnzuwachsrate im Jahr 2023 für die alten Länder von 6,37 Prozent maßgebend.
Mit dieser Verordnung werden die folgenden Werte für das Jahr 2025 sowie das (endgültige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2023 festgelegt:
Einnahmen August 2024
Einnahmen in Mrd. EUR |
Veränderung zum Vorjahresmonat |
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Beitragseinnahmen insgesamt |
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August |
24,9 |
+6,8% |
darunter: |
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Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit |
22,2 |
+7,8% |
Beitragseinnahmen insgesamt |
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Januar bis August |
197,9 |
+5,6% |
darunter: |
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Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit |
176,1 |
+5,5% |
Nachhaltigkeitsrücklage und Liquidität Ende August 2024
Stand Ende August 2024 |
Veränderung zum Vormonat |
Veränderung zum Stand Ende 2023 |
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Nachhaltigkeitsrücklage in Mrd. EUR in Monatsausgaben |
42,3 1,50 |
-1,5 -0,05 |
-2,7 -0,20 |
Liquide Mittel in Mrd. EUR |
45,9 |
-1,6 |
-2,4 |
Quelle: DRV