Nicht nur gut gemeinte Dinge dauern in der Umsetzung häufig länger. Vor allem dann, wenn es so eine segensreiche Institution - wie es der Bundesrechnungshof (BRH) ist - sind, die einer Umsetzung schon im Vorfeld gefasster Beschlüsse der Selbstverwaltung im Wege stehen. Ein kleiner – kostenmäßig vernachlässigbarer – Betrag hat die Prüfer des BRH nach dem Beschluss des Bundesvorstand der DRV veranlasst einen Einspruch zu formulieren.
Dies, obwohl hier nachweislich, das Selbstverwaltgungsrecht greift und der veranschlagte Betrag zur Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit des Rentnerausweises so gering ist, dass es keinen nachvollziehbaren Grund für dieses Zwischengrätschen der Revisoren gab oder gibt. Jetzt allerdings ist die Entscheidung gefallen. Mit der nächsten Rentenanpassungsmitteilung bekommen die Rentner ihren zeitgemäßen Ausweis, der für viele Veranstaltungen insbesondere im kulturellen Bereich zu materiellen Vergünstigungen der Rentner führt.
Die Information der DRV nachstehend zur Kenntnis.
Ihr neuer Rentenausweis
Mehr Service: Profitieren Sie von vielen Vergünstigungen
Die Deutsche Rentenversicherung verbessert ihren Service und stellt den rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern einen neuen folienverstärkten Ausweis aus. Der Rentenausweis war bisher aus Papier und musste aus der Mitteilung ausgeschnitten werden.
Der neue Ausweis wird einmalig ausgestellt. Er ist durch eine Folie verstärkt und muss aus dem Schreiben herausgelöst werden. Der Ausweis enthält den Namen, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer der Rentnerin oder des Rentners. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Absender klar zu erkennen.
So erhalten Sie Ihren Rentenausweis
Den neuen Ausweis erhalten alle Rentnerinnen und Rentner mit der Mitteilung zur Rentenanpassung. Die Mitteilungen werden ab dem 8. Juni bis Mitte Juli 2018 versandt. Wer erstmals ab Juli 2018 eine Rente erhält, bekommt zunächst einen Papierausweis mit dem Rentenbescheid. Der neue Ausweis folgt dann zur Rentenanpassung im Juli 2019.
Rentner brauchen in vielen Fällen einen Ausweis, um Vergünstigungen zu erhalten – etwa bei kulturellen Veranstaltungen. Dabei wird in vielen Fällen ein Nachweis über den Status als Rentner verlangt.
(Bild: DRV Bund)