Rentenversicherungsbericht (RVB) und Gutachten des Sozialbeirats vorgelegt
Der jährlich von der Bundesregierung vorzulegende Rentenversicherungsbericht (RVB) wurde vom Kabinett beschlossen und wurde dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt nachdem der Sozialbeirat diesen Bericht vorab zur Kenntnis erhalten hat und darüber sein gesetzlich vorgeschriebenes Gutachten erstellt hatte.
In diesem Jahr war auch der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre – wie gesetzlich vorgeschrieben – dem RVB beigefügt. Diese Unterlage stellen wir zum Download bereit. (RVB zur Einsicht und Download)
Das Gutachten des Sozialbeirats beschäftigt sich in diesem Jahre sowohl mit dem RVB wie auch mit dem Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Die Grundlegenden Ausführungen sind dem Gutachten zu entnehmen (Gutachten Sozialbeirart zur Einsicht und Download)
In der Öffentlichkeit interessiert scheint – so ist es zumindest den Medien in diesen Tagen zu entnehmen – nur
- die Gesamtkassenlage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und
- die voraussichtliche Höhe der Rentenanpassung ab 01. Juli 2019 und noch
- die Frage, ob die Beschäftigungslage für die Kohorten der 60 bis 64jährigen.
Zu 1.
Die Kassenlage ist aufgrund der guten Beschäftigungslage unverändert gut.
Zu 2.
Die voraussichtliche Rentenanpassung im Jahre 2019 wird im Westen bei etwas über 3 Prozent und im Osten knapp unter 4 Prozent liegen. Die genauen Zahlen werden im Frühjahr festgestellt anhand der dann vorliegenden abschließenden Daten.
Zu 3.
Hier wird im Bericht über die Anhebung der Regelarbeitsgrenze konstatiert, dass es eine weitere Steigerung der Beschäftigungslage der zu überprüfenden Kohorten gegenüber dem letzten Bericht gibt. Hier wird aber nur auf eine prozentuale Steigerung abgestellt.
Es wird also nicht die genaue Anzahl der nicht versorgten Arbeitnehmer genannt, wie es doch immer dann geschieht, wenn es um die Anzahl der von Armut gefährdeten Rentner geht. Diese Zahl wird selbst dann genannt, wenn sie nur 3 Prozent der Rentner betrifft. Sieht man etwa bei Nennung der Zahl die Regelarbeitsgrenze von 67 Jahre gefährdet?