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Norbert Blüm ist am 23.04. im Alter von 84 Jahren verstorben, wie sein Sohn mitteilte. Blüm war der einzige Minister, der Bundeskanzler Helmut Kohl während dessen gesamten Amtszeit (1982–1998) begleitete. Im Kabinett Kohl bekleidete er das Amt des Bundesarbeitsministers. Ein Ressort, das zu seiner Zeit auch noch die Zuständigkeit für die Krankenversicherung mit beinhaltete. Er war für die Sozialversicherung als Ganzes zuständig. Mit seinem Namen ist die Einführung der Pflegeversicherung 1995 verbunden.
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- Geschrieben von Lubinski
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- Geschrieben von Karl-Heinz Plaumann
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Im 10-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts formuliert die Bundeswahlbeauftragte, Rita Pawelski für die Sozialversicherungswahlen und ihr Stellvertreter zu Punkt 1) u.a.:
„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein. Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als Alternative zur Briefwahl angeboten werden...“
Diese Forderung erhob auch pointiert am 17. Oktober 2019 in Berlin Rüdiger Herrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rüdiger Hermann ist Geschäftsführer und Schatzmeister der BfA DRV-Gemeinschaft) in der Veranstaltung der Bundeswahlbeauftragten. Sozialwahlen in der Zukunft - Stärkung der Selbstverwaltung wann?
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- Geschrieben von Lubinski
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Ein Vorschlag des Ministers Hubertus Heil, BMAS. Die Absicht: Die Lebensleistung von Geringverdienern zu honorieren.
Der Vorschlag des Ministers, Hubertus Heil (BMAS) der Altersarmut bei Rentnern mit einer Grundrente zu gegegnen und die Lebensleistung all derjenigen zu honorieren, die 35 und mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beherrscht die rentenpolitische Diskussion seit der Veröffentlichung dieser Absicht Anfang des Monats.
Nicht nur, weil der Vorschlag über die - so die CDU - vereinbarten Absprachen im Koalitionsvertrages hinausgehen, sondern seitens der Arbeitgeber, weil aus deren Sicht, die mit der Einführung dieser Grundrente verbundenen Kosten die zukünftigen Generationen zu stark belasten. Richtig ist wohl: Die Arbeitgeber fürchten höhere Beiträge, obwohl doch seitens des Ministers ausgeführt wurde, dass die Kosten nicht von den Beitragszahlern getragen, sondern aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden sollen.
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Rentenversicherungsbericht (RVB) und Gutachten des Sozialbeirats vorgelegt
Der jährlich von der Bundesregierung vorzulegende Rentenversicherungsbericht (RVB) wurde vom Kabinett beschlossen und wurde dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt nachdem der Sozialbeirat diesen Bericht vorab zur Kenntnis erhalten hat und darüber sein gesetzlich vorgeschriebenes Gutachten erstellt hatte.