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    Ist also doch etwas dran? Wenn man die Veröffentlichung des WDR 1 zur Kenntnis nimmt, dann scheint es so. Die Überschrift eines Beitrages des WDR lautet: „Anklage: Trickserei der Barmer GEK schädigte Kassen um 85 Millionen Euro“.

    Gemunkelt wurde ja schon im Juni 2018 (siehe auch unser Bericht: BARMER: Vorwürfe des Abrechnungsbetruges). Nun scheint es, konkret zu werden. Dabei kommt heraus, dass schon 2016 erste Ermittlungen vorgenommen wurden. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhebt Anklage gegen zwei „Manager“ der BARMER und einen der KV. Nun muss die ständige Strafkammer am Landgericht Berlin entscheiden, ob sie die Anklage annimmt und ein Strafverfahren eröffnet. Der infragestehende Beträge – wie ausgeführt – von mindestens 85 Millionen Euro sind keine Peanuts. 2020 hatte das BAS schon 30 Millionen zurückgefordert und für weitere 66 Millionen einen Rückzahlungsbescheid erstellt. Gegen beide Maßnahmen klagt die BARMER.

     

    (c) Bericht WDR vom 27.05.2021

    Was diesen Vorgang aus unserer und der Sicht der Selbstverwaltung so interessant macht, ist der Tatbestand, dass im Umfeld der Aufklärung über den Sachverhalt ein Mitglied des Verwaltungsrates (VR) der BARMER in der Vergangenheit einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft auf Akteneinsicht gestellt hatte, da aus der Sicht dieses VR-Mitgliedes keine ausreichende Unterrichtung über den Vorgang durch den Vorstand der Kasse gegenüber der Selbstverwaltung erfolgte. Die Anfrage des Mitgliedes der BARMER-Versicherten-Gemeinschaft, R. Krüger führte dazu, dass sich die Mehrheit des VR dazu aufgeforderte fühlte, den Versuch zu unternehmen, das um Aufklärung bemühte Mitglied des Gremiums  aus dem VR zu entfernen. Besonders brisant ist dabei, dass die Mehrheit für diesen Antrag durch die Mitglieder der sog. Barmer-Interessenvertretung und der Gewerkschaft Ver.di gestellt wurde.

    Die Barmer-Interessenvertretung ist nicht zur letzten Sozialwahl angetreten. Sie ist erst nach der Sozialwahl 2017 aus der "Barmer Versicherten Gemeinschaft – Die Unabhängigen" durch eine Spaltung der Liste entstanden. Die Vertreter sind also nicht durch die Wahl ihrer (neuen) Liste ins Amt gekommen. Was aber z.B. den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Bernd Heinemann aus Heikendorf bei Kiel zurzeit noch Landtagsabgeordneter der SPD in Schl.- Holst. und Mitglied dieser neuen Gruppe nicht davon abgehalten hat, Anträge gegen - das aus seiner Sicht -  missliebige Verwaltungsratsmitglied zu unterstützen. Der VR-Vorsitzende hätte zumindest aus seiner langjährigen politischen Erfahrung heraus, wissen müssen, dass er einen solchen Antrag nicht unterstützen darf, da selbst für einen Nichtjuristen erkennbar war, dass ein solcher Antrag vor Gericht keinen Erfolg haben kann.

    Der Ausschluss wurde von Krüger vor dem zuständigen Gericht angefochten und der beabsichtigte Ausschluss von diesem Gericht in einem Eilverfahren so eindeutig zurückgewiesen, dass es schon wundert, dass sich der Verwaltungsrat nicht davon abhalten ließ, das Verfahren des Ausschlusses weiter zu verfolgen.  Wie sich jetzt zeigt, hatte Krüger mit seiner Anfrage bei der Staatsanwaltschaft wohl doch den richtigen Riecher.

    Wenn man jetzt den Vorwurf der Staatanwaltschaft würdigt, dann drängt sich irgendwie selbst für einen uvoreingenommenen Beobachter der Eindruck auf, dass der Vorsitzende des VR mit der Mehrheit des Verwaltungsrates, mehr die Interessen des Vorstandes der BARMER im Auge hatte, als sich der Kontrolle des Vorstandes zu widmen. Er war mit der Mehrheit der VR-Mitglieder wohl weniger an einer Sachaufklärung interessiert als an dem Schutz des Vorstandes. Wenn es so war, warum?

    Eine schnelle Aufklärung für die Kasse  wäre doch wichtiger gewesen,  als ein andauernder Schwelbrand. Dazu ist zu beachten:  Dass es sich bei der BARMER  nicht um irgendein Unternehmen handelt, sondern um die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse und eine "bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts". Sie ist damit ein Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Da ist doch wohl der Versuch einer Mauschelei, geduldet durch Selbstverwaltung, nicht vorstellbar, oder?

     

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