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logo barmer gekx230(Eigenbericht)  Am 23. März 2016 fand in Berlin die 35. Sitzung des Verwaltungsrates der BARMER-GEK statt. Die Sitzung des Verwaltungsrates wird traditionell mit den Sitzungen der Fraktionen begonnen. So traf sich am Vormittag des 21. März auch die Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft um die aktuelle Situation zu beraten Der 22.03. war dann für Tagungen der Ausschüsse reserviert um in diesen Sitzungen die letzten Vorbereitungen für die Verwaltungsratssitzung zu treffen.

Nicht zu vergessen sind die Sitzungen der Projektgruppen und des erweiterten Präsidiums. Die März-Sitzung ist zudem grundsätzlich mit dem Bundeskongress der BARMER-GEK-Vertrauensleute verbunden, so war es auch vor dieser VR-Sitzung.

 

Risiken und Nebenwirkung der Arzneimittelversorgung

Unter der Überschrift „Risiken und Nebenwirkung der Arzneimittelversorgung“ diskutierten 200 Vertrauensleute mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Josef Hecken über das „Gesetz über die Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) “.Hauptfrage in der Diskussion war ob sich durch das Gesetz die Versorgungs- und Preissituation verbessert hat. Unter dem Strichwar das Ergebnis der Diskussion, dass das Gesetz und seine Wirkung auf den Arzneimittelmarkt sehr positiv bewertet wurden.

Themen Verwaltungsratssitzung

Im Mittelpunkt der öffentlichen Verwaltungsratssitzung standen u.a.

  • -          der Bericht über die Manipulationsbekämpfungsstelle
  • -          die Vorbereitung der Sozialwahlen 2017
  • -          die Arbeit der Widerspruchsausschüsse

Besonderes Interesse galt dem Bericht einer der Vorsitzenden der Widerspruchsausschüsse. Insbesondere die Darstellung von Einzelfällen verdeutlichte die hochkomplexe Materie der Ausschussarbeit, der sich die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Ausschüsse stellen müssen.

Sozialwahl bei der BARMER

Bedingt durch die zum 01.01.2017 beschlossene Fusion der BARMER-GEK und der Deutschen BKK zur neuen BARMER, war das Thema Sozialwahlen ein Thema, das den Mitgliedern des VR verdeutlichte, dass es für die zum offiziellen Wahltag schon seit dem 1.1.17 bestehende BARMER ein gegenüber den anderen Sozialversicherungsträgern abweichenden Wahlkalender geben muss.

Bei der BARMER wird es zwei unterschiedliche Phasen geben. In der einen Phase beteiligt sich die BARMER an den allgemeinen Sozialwahlen bis zum Jahresende 2016 nach den Regelungen des allgemein gültigen Wahlkalender. In der ab 1.1.17 beginnenden Phase muss die BARMER einen eigenen Plan für die Durchführung der Wahl entwickeln.

Die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. die Wahlordnung) verlangen, dass nach einer Vereinigung von zwei oder mehr Kassen zwischen dem Vereinigungstag und des offiziellen vom Bundeswahlbeauftragten festgelegten Wahltermins mindestens sechs Monate liegen müssen. Da am Tag der Sozialwahl, am 31.05.17 noch keine sechs Monate seit der Vereinigung vergangen sind, kann die Sozialwahl daher bei BARMER aufgrund eines dann nur für die BARMER erstellten Wahlkalenders erst im Oktober des Jahres 2017 stattfinden.

Bericht aus den Ausschüssen

Im Verwaltungsrat wird nicht zuletzt sehr ausführlich über die Beratungen in den Ausschüssen im Vorfeld des VR berichtet. So auch aus dem Ausschuss für Prävention Versorgung, Reha und Pflege (PVRP) den Dietmar Katzer (BfA DRV Gemeinschaft) leitet. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates berichtete er, dass das BVA die beschlossenen Satzungsnachträge weitgehend akzeptierte. Insbesondere ging es hier um die Berücksichtigung, also der Verankerung der Leistung fürdas Schwangerenkonto in der Satzung der BARMER.

Fondsbeteiligung

Neue Wege will der Verwaltungsrat durch eine Beteiligung an einem Fonds gehen, der dem Anliegen der BARMER-GEK dienen soll, neue Technologien, die den Versicherten nutzen und die Wirtschaftlichkeit für die Kasse erhöhen sollen, schneller zum Durchbruch zu verhelfen.

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