Logo BARMERUnser Vorstandsmitglied der BfA-DRV-Gemeinschaft, Karl-Heinz Plaumann, Mitglied im Verwaltungsrat, und Vorsitzender des Ausschusses „Verträge und Versorgung“, berichtet  über die Sitzungen der BARMER vom 17. bis 19. September 2018 in Berlin. Mit den Themen z.B.: Satzungsänderung, Zwischenbericht Finanzen, Kundenzufriedenheit, Pflegeversicherung.

 

Vorbesprechung der Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft am 17. September 2018

Vor jeder Verwaltungsratssitzung gibt es eine Sitzung der Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft. Unter Vorsitz von Günther Schmidt besprachen die Fraktionsmitglieder Dietmar Katzer, Ludwig Neusinder und Karl-Heinz Plaumann die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Sitzungen. Als Gast eingeladen war Vorstandsmitglied Dr. Mani Rafii. In diesem offenen und vertrauensvollen Gespräch standen Themen der internen Organisationsreform mit der Bildung einer Vielzahl von Kompetenzzentren und deren Wirkungen, aber auch die Entwicklung der Leistungsausgaben im Vordergrund. Die interne Diskussion ergab auch, daß die Fraktion mehr als bisher in strategische Themen eingebunden sein möchte. Für die Dezember-Sitzung hat Günther Schmidt bereits eine Einladung an den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Jürgen Rothmaier ausgesprochen.

Ausschußsitzungen am 18. September 2018

In Vorbereitung auf die Verwaltungsratssitzung waren sämtliche Ausschüsse der BARMER zu Sitzungen eingeladen.  So auch der Ausschuß „Verträge und Versorgung“ unter Vorsitz von Karl-Heinz Plaumann. Zentrale Tagesordnungspunkte waren der Arzneimittelreport 2018 und der Krankenhausreport 2018. Hierzu hatte es bereits im Juli und August zahlreiche Presseveröffentlichungen gegeben. Die Berichterstattungen aus den Ausschüssen erfolgten dann in der Sitzung des Verwaltungsrates.

Sitzung des Verwaltungsrates am 19. September 2018

Bericht des Vorstandes

Der Bericht des Vorstandes zeigte im Abschnitt „Finanzen“ für das erste Halbjahr 2018 einen erfreulichen Überschuß von 34 Mio. EURO auf. Allerdings muß in den kommenden Monaten mit zusätzlichen Belastungen gerechnet werden. Insbesondere bei den Leistungsausgaben ist eine dynamische Kostenentwicklung wahrscheinlich (z.B. durch Vergütungsanpassungen im Bereich Heilmittel).

Im Vorstandsbericht wurden auch aktuelle Zahlen zur Kundenzufriedenheit dargelegt. Über 80.000 befragte Kunden im Zeitraum von Januar bis Juli 2018 zeigten ein steigendes Serviceniveau. Die Zufriedenheit mit dem „letzten Kontakt“ steigt ebenso wie die anderen Kriterien auf bisher nicht erreichte Werte.

Aus dem Kapitel „Leistungen und Verträge“ ist festzuhalten, daß das „Cannabis-Gesetz“ vom 10.03.2017 sehr viele Fragen aufgeworfen und für viele Diskussionen gesorgt hat. Die anfänglichen Startschwierigkeiten, die mit der Auslegung des Gesetzes verbunden waren, sind nun größtenteils überwunden. Auch der MDK hat Grundlagen für einen unkomplizierten Umgang mit den formalen Anforderungen geschaffen.

Positionierung in Sachen „Medizinische Dienste der Krankenversicherung“

Einstimmig verabschiedete der Verwaltungsrat ein „Positionspapier zur Reform des MDK“.

Die wesentlichen Eckpunkte sind

 

  • - Föderale Struktur der MDK und Beiräte als Garant unabhängiger Entscheidungen
  • - MDK in Trägerschaft der gesetzlichen Kassen- und Pflegekassen belassen
  • - Hauptamtliche Vertreter der Krankenkassen im MDK-Verwaltungsrat mit 25 %-Anteil.

Des Weiteren wurden „Grundsätze für die Verteilung der ersatzkassenseitig zu besetzendenSitze in den Verwaltungsräten der MDK“ beraten. Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:

Für den Fall, daß bei Entscheidungen der vdek-Gremien in Bezug auf eine Verabschiedung von Grundsätzen für die Verteilung der ersatzkassenseitig zu besetzenden Sitze in den MDK-Verwaltungsräten eine Übereinkunft nicht erzielt wird, beschließt der Verwaltungsrat der BARMER die am 4. April 2008 beschlossene Bevollmächtigung an den vdek aufzuheben“.

Sozial- und gesellschaftliche Einbindung des Verwaltungsrates

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Vertrauenspersonenkonzeptes /BARMER Vernetzungskonzept wurde die Frage einer stärkeren gesundheits- und gesellschaftspolitischen Einbindung des Verwaltungsrates thematisiert. Eine Arbeitsgruppe, an der wesentlich unser Präsidiumsmitglied Dietmar Katzer mitwirkte, legte einen Bericht vor, den Dietmar Katzer (BfA DRV-Gem.) vorstellte.

Die Vorschläge an den Verwaltungsrat waren:

  • Fokussierung auf Landesebene
  • Benennung von bis zu zwei Ansprechpartnern/innen des Verwaltungsrates je Landesgeschäftsstelle(
  • Sicherstellung der Einladung von Mitgliedern des Verwaltungsrates aus dem jeweiligen Land zu möglichst allen Veranstaltungsformaten auf Landesebene
  • Bildung eines „sozial- und gesellschaftspolitischen Beirates“ in den Landesgeschäftsstellen
  • Organisation und Struktur durch das Hauptamt
  • Start 1. Januar 2019 / Evaluation nach spätestens zwei Jahren

Allen Punkten stimmte der Verwaltungsrat zu. In der Dezembersitzung soll die Zuordnung der Mitglieder des Verwaltungsrates auf die Landesebenen beschlossen werden.

Nachtrag zur Satzung

Der 6. Nachtrag zur Satzung der BARMER beinhaltet die Anpassung von Satzungsleistungen und die zielgruppenspezifische Weiterentwicklung des Produktportfolios. Nach Vorberatung durch die zuständigen Fachausschüsse wurden die Satzungsänderungen einstimmig beschlossen. Diese betreffen die Übernahme der gängigen Auslandsreiseschutzimpfungen und die Anpassung sowie die Verbesserung des Bonusprogramms.

Sitzung des Verwaltungsrates der Pflegekasse

Der Vorstandsbericht  befaßte sich mit der Fianzentwicklung der BARMER-Pflegekasse.

Die Ausgaben sind im 1. Halbjahr 2018 zum 1. Halbjahr 2017 um 11,9 % auf 2,63 Mrd. EUR gestiegen. Neben dem demographischen Effekt zeigt sich die Dynamik des II. Pflegestärkungsgesetzes. So gab es eine  Zunahme der Leistungsempfänger durch positive Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen, vorrangig beim Pflegegrad 1. Ebenso hat die Erhöhung der Leistungsbeiträge im Querschnitt der Pflegegrade zu den höheren Ausgaben geführt.

Der Vorstand der BfA DRV-Gemeinschaft hatte schon im Vorfeld des II. Pflegestärkungsgesetzes auf die höheren Ausgaben in der Pflegeversicherung und die damit drohende Unterfinanzierung hingewiesen.

 

Siehe: Eigen.Bericht der BARMER

 

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