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    An der Sitzung des BARMER Verwaltungsrates nahmen für die BfA DRV-Gemeinschaft Ingrid Grabandt-Lahr(in Vertretung für Dietmar Katzer), Günther Schmidt (Fraktionsvorsitzender) und Karl-Heinz Plaumann teil.

    Die Befassung mit dem Referentenentwurf des BMG zum Faire Kassenwahl Gesetz war ein wesentlicher Schwerpunkt in der Sitzung des BARMER Verwaltungsrates wie uns das Mitglied des VR, Karl-Heinz Plaumann, (BfA DRV-Gemeinschaft) berichtet.

    Zur Vorgeschichte:

    Wenige Tage vor der Sitzung des Verwaltungsrates und einiger Ausschüsse der BARMER in der ersten Aprilwoche hatte Bundesgesundheitsminister Spahn den Referentenentwurf zu einem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (GKV-FG) zur Weiterentwicklung des Risikostrukurausgleiches zwischen den gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht.

    Interresant ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesgesundheitsminister am 19. März mehr als eine Stunde an der Sitzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes teilgenommen hatte (für die BARMER war BfA DRV-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Plaumann im Gremium vertreten).

    Hier hatte der Minister, Jens Spahn bereits den Gesetzentwurf angekündigt, wollte aber trotz vieler Fragen auf den Inhalt noch nicht eingehen. Wie sich jetzt herausstellt, aus seiner Sicht aus gutem Grunde. Ging er doch da einer heftigen Diskussion aus dem Wege.

     

    Der Inhalt des „Faire Kassenwahl Gesetz“ wird vom VR wie folgt kommentiert:

     

    Kassenreform: viel Licht, etwas Schatten

    Der Verwaltungsrat der BARMER begrüßt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn die Verwerfungen im Finanzausgleich der Kassen beseitigen will. „Der Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ist eine richtige und wichtige Weichenstellung“, Es sei sehr zu begrüßen, dass Spahn einen so umfangreichen Entwurf vorgelegt habe, der viele wichtige Aspekte beinhalte, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen zu gewährleisten. Insbesondere mit der geplanten Regionalkomponente könnten die bestehenden Probleme im Finanzausgleich behoben werden.

    Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes muss ehrenamtliche Struktur beibehalten

    Doch der Verwaltungsrat der BARMER, der sich ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, übt auch Kritik. Er lehnt den Plan ab, die Besetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes rigoros umzubauen. „Nur die soziale Selbstverwaltung mit ihren ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern garantiert, dass Versicherteninteressen auch auf der höchsten Ebene unserer gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden und der Dialog mit der Politik und den Akteuren im Gesundheitswesen nicht abreißt“. (diese Position wurde inzwischen vom Spitzenverband der GKV übernommen: Gesetzliche Krankenversicherung wehrt sich gegen Generalangriff auf Selbstverwaltung )

     

    Nachstehend wird über weitere Themen der VR-Sitzung berichtet:

     

    Finanzentwicklung

    Rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zahlen seit Anfang des Jahres weniger für ihre Gesundheit. Der Grund: Seit Januar 2019 müssen sich Arbeitgeber auch beim Zusatzbeitrag zur Hälfte beteiligen. Erfreulich zumal ist, dass das vorläufige Rechnungsergebnis 2018 ein ausgeglichenes Ergebnis aufweist und die BARMER für das Jahr 2019 den Beitragssatz bereits zum vierten Mal in Folge stabil bei 15,7 Prozent hält. Es wird ein Überschuss von 6 Mill. Euro aus. Dies kann man unter Berücksichtigung des Gesamthaushaltsvolumens als schwarze Null werten. Die endgültige Jahresrechnung für 2018 wird in der Juni-Sitzung des VR beraten.

     

    Bericht aus dem Ausschuss „Verträge und Versorgung“ des Verwaltungsrates

    Vom Vorsitzenden dieses Ausschusses „Verträge und Versorgung“, Karl-Heinz Plaumann, (BfA DRV-Gemeinschaft) wurde unter anderem über nachstehende Leistungserweiterungen und Serviceangebote für die Versicherten berichtet,:

    • Impfungen gegen Gürtelrose

    Seit dem 13.12.2018 gilt eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO empfiehlt die Impfung für besondere Personengruppen:

    • Für alle Personen ab 60 Jahren
    • Für Personen ab 50 Jahren, die an einer Grundkrankheit oder Immunschwäche leiden

    Aufgrund der BARMER Satzungsregelung können Versicherte bereits jetzt diese Impfung in Anspruch nehmen.

    • Weiter wurden das digitale Zahnbonusheft für die Versicherten und der Service „Hebammenberatung per Chat und Telefon“ dargestellt.
     
     
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