Das neue Erwerbsminderungsrecht bringt erhebliche Verbesserungen für den von Erwerbsminderung betroffenen Personenkreis. Das gilt insbesondere für die Erwerbsminderungszugänge ab dem 01.01.2019. Ein Mangel aus unserer Sicht ist jedoch, dass die neuen Regelungen nur für Neurentner gelten. D.h. dass die Erwerbsminderungsrentner, die schon eine Rente beziehen, nicht an den Verbesserungen teilhaben.