12.10.2016·Das Bundeskabinett hat am 12.10.2016 den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2017 beschlossen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2015) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.