Im 10-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts formuliert die Bundeswahlbeauftragte, Rita Pawelski für die Sozialversicherungswahlen und ihr Stellvertreter zu Punkt 1) u.a.:
„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein. Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als Alternative zur Briefwahl angeboten werden...“
Diese Forderung erhob auch pointiert am 17. Oktober 2019 in Berlin Rüdiger Herrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rüdiger Hermann ist Geschäftsführer und Schatzmeister der BfA DRV-Gemeinschaft) in der Veranstaltung der Bundeswahlbeauftragten. Sozialwahlen in der Zukunft - Stärkung der Selbstverwaltung wann?