Eingang Zentrale DAKDie Verwaltungsratssitzung (VR) der DAK-Gesundheit fand als Videokonferenz Corona geschuldet statt. Die Vertreter der BfA-DRV-Gemeinschaft haben in Nachbetrachtung der Veranstaltung festgestellt, dass man hofft, dass eine solche Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht mehr stattfinden wird.

     

     

    Wie in jedem Jahr ist die letzte Sitzung des VR den Beratungen und dem Beschluss über den Haushalt des kommenden Jahres vorbehalten. Der Beschluss über dem Haushalt gehört zu den sog. „Königsrechten“ der Selbstverwaltung. Gibt doch die Festlegung der Zahlen der im folgenden Jahr der Verwaltung zur Verfügung stehenden Beträge dem Gremium VR die Möglichkeit der Einflussnahme auf alle nicht gesetzlich normierten Ausgaben, wie z.B. die Leistungsausgaben für die Versicherten.

    Der Haushalt für die rund 5.6 Millionen Versicherten umfasst rund 25 Milliarden Euro. Der Haushalt für 2021 erfährt eine Steigerung von 6,4% gegenüber dem Haushalt von 2020. Die Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft nahmen erfreut zur Kenntnis, dass es keine Beitragserhöhung geben wird. Der Beitrag bleibt bei 16,1%.

    Die Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft haben dem Haushalt für das Jahr 2021 ihre Zustimmung gegeben.

    Es hat in dieser durch die Pandemie erzwungenen  Änderung des Sitzungsablaufs des Verwaltungsrates etwas gefehlt. Die sonst mit soviel Verve vorgetragenen Ausführungen – im Sprachgebrauch des Gremiums „Statement“ genannt - des Verwaltungsratsvorsitzenden und der Sprecher der Fraktionen. Damit fehlten auch die Aussagen der Fraktionen zu den aktuellen sozialpolitischen Themen. Allein dieser Tatbestand ist unserer Auffassung nach, ein Grund darauf zu hoffen, dass im nächsten Jahr die Sitzungen wieder in Anwesenheit aller VR-Mitglieder stattfinden können.

    Aus unserer Sicht unterblieben damit Ausführungen oder Meinungsäußerungen  zu den Themen, die im Moment auf den Fingern brennen, weil der Vorstand - zwar gegenüber dem Gremium VR erst nach der Unterrichtung der Führungskräfte in den Regionen - auf erheblich Veränderungen in der Personalbewirtschaftung hingewiesen hat, unserer Gemeinschaft vermisst allerdings in diesem Zusammenhang Diskussionen  im VR  zu diesen wichtigen Themen die zukünftig auch  finanzielle Relevanz erhalten können z.B.

    •  die mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)ab Januar 2021 verbundenen Fragen zum Datenschutz oder
    • die mit der beabsichtigten Ausdehnung des Homeoffice und des angedeuteten Desk Sharing verbundenen Fragen der Sicherstellung des Datenschutzes, der ordnungsgemäßen – also den rechtlichen Bestimmungen entsprechenden – Ausstattung der Arbeitsplätze und nicht zuletzt der endgültigen Verlagerung von Arbeitsplätzen in die Wohnung der Beschäftigten.
     
    Gerade in einer Sitzung, die den Finanzrahmen für das nächste Jahr festlegt, wären Diskussionen und auch Ausführungen zur finanziellen Größenordnung der beabsichtigten Maßnahmen auch für die Öffentlichkeit wichtig gewesen. Kann  doch durch die Veränderungen der Arbeitsplatzsituation nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Teile der Beschäftigen ihn der Betreuung der Versicherten berührt werden. Der Grundsatz einer versichertennahen Betreuung wurde dem VR immer wieder durch den Vorstand  versprochen. Wie dieser Grundsatz mit der zukünftigen Lage des Arbeitsplatze im Homeoffice Rechnung getragen wird, wäre es Wert gewesen in einen öffentliche Aussprache dargestellt zu werden.

     

    Bemerkung:

    Eine Frage blieb  für die mit der Selbstverwaltung befassten Personen nach der Sitzung des VR nicht geklärt. Es ist das  Problem der ausgeschlossenen Öffentlichkeit.  Darf eine solch wichtige Verwaltungsratssitzung, immerhin wurde über eine Summe von 25 Milliarden beschlossen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Und haben die in einer solchen Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn es nicht erlaubt ist, Bestand?

    In der Satzung, in den gesetzlichen Bestimmungen des SGB ist zumindest eine solche Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht beschrieben. Gut, während einer Sitzung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden z.B. bei Personalangelegenheiten oder Dingen die der Geheimhaltung unterliegen. Aber ein genereller Ausschluss ist in den Gesetzen nicht verzeichnet. Vielleicht hätte man dem Beispiel der Deutschen Rentenversicherung folgen sollen, die ihre Vertreterversammlung im Internet übertragen und damit die Öffentlichkeit hergestellt hat.

     

    Helmut Schneider

     

     

    Helmut Schneider
    Verwaltungsrat
    Mitglied des Ausschusses für Organisation und Personal

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