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Rolf AschenbeckDie Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat im öffentlichen Teil der o.a. Sitzung wiederum einige Inhalte aus dem Vorstandsbericht und dem Statement des Vorsitzenden des Verwaltungsrats aufgegriffen und sich dazu im Beisein des Bundeswahlbeauftragten Gerald Weiß klar geäußert.

1. Solidarprinzip

Wie inzwischen bekannt ist, hat die KKH-Allianz versucht, schwer kranke und damit besonders teure Versicherte aus der Krankenkasse rauszuekeln, um damit einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu erreichen.  Wer so handelt, so die klare Position unserer Fraktion, handelt gegen das Solidarprinzip und entzieht der gesetzlichen Krankenkasse, die eine soziale und solidarische Krankenkasse im Gegensatz zur privaten Krankenkasse ist, eine ihrer wesentlichen Grundlagen. Diese „Rosinenpickerei“, die die gesetzlichen Krankenkassen zur Disposition stellt, hat der Vorstand der DAK-Gesundheit verurteilt und klargestellt,  dass die Kasse auf der Grundlage des Solidarprinzips handelt. Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat diese Position ausdrücklich begrüßt. Es genügt aber nicht, wenn sich nur eine Kasse zum Solidarprinzip bekennt. Zu fragen ist daher, was eigentlich die Position des VdEK ist. Aussagen dieses Verbands hierzu sind nicht bekannt.

 

Anmerkung: Was bei der KKH-Allianz öffentlich geworden ist, ist bei der Techniker Krankenkasse - wie man hört- zu Lasten anderer Krankenkassen, also auch der DAK-Gesundheit, gängige Praxis.

2. Wettbewerbsrecht

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Hans Bender, hat für den gesamten Verwaltungsrat noch einmal die Absicht mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verurteilt, die gesetzlichen Krankenkassen mit den privaten Krankenkassen wettbewerblich gleichzustellen. Diese Position ist und bleibt notwendig, auch wenn diese Absicht von den Bundesländern abgelehnt wird und nunmehr im Vermittlungsausschuss behandelt wird. Es ist nämlich nicht nur insbesondere die Privatisierungspartei fdp, die mit der gewollten Privatisierung der gesetzlichen Krankenkassen den Systemwechsel möchte, sondern auch der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“ Dieser „Sachverständigenrat“ begrüßt die immer noch mögliche Anwendung des Wettbewerbsrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen. Aber nicht nur das:  Er will eine Weiteentwicklung der Zuzahlungen hin zu einem einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag. Auch dieser Vorschlag zielt auf die Privatisierung der gesetzlichen Krankenkassen.

3. Fusion mit BKK Saint Gobain

In seinem Statement hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats erwähnt, dass der Hauptausschuss(HA-VR) dem VR empfohlen hat, der Fusion zuzustimmen, die am 1.Jan.2013 gültig wird. Aber handelt es sich um eine Empfehlung oder vielmehr um einen Beschluss, den der VR nur noch ab zunicken hat? Um nicht missverstanden zu werden: Es geht nicht um die Fusion mit einer kleinen BKK, gegen die auch die Fraktion der BfA-Gemeinschaft keine Einwände hat, sondern um ein Verfahren, das den VR als Selbstverwaltungsorgan schwächt. Der entscheidende Passus der Beschlussempfehlung lautet:“ Der HA-VR beschließt einstimmig, dem Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit die nachfolgenden Beschlüsse zur Zustimmung zu empfehlen und ermächtigt  den Vorstand, den Verwaltungsratsvorsitzenden und stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden, den Vereinigungsvertrag vor der nächsten Verwaltungsratssitzung(13.12.2012) zu unterschreiben.“

Bei dieser Empfehlung handelt es sich faktisch um einen Beschluss, mit dem sich der VR selbst entmachtet. Deswegen darf sich ein solches Verfahren nicht wiederholen.

 


 

Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft wünschte abschließend

  • Führungsdefizite müssen abgebaut werden
  • Leistungen der Mitarbeiter müssen anerkannt werden. Gemeint ist nicht nur die Vergütung, sondern auch die Würdigung des Einsatzes der Beschäftigten bei schwierigen Rahmenbedingungen

und nicht zuletzt wünschen wir Allen

Entspannte Weihnachtstage und einen guten Start in das Jahr 2013

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