dak gesundheitDie Sitzung des Verwaltungsrates (VR) fand in der Zentrale der DAK-Gesundheit  (DAK-G.)  in Hamburg statt. Die Schwerpunktthemen der Sitzung waren u.a. Ausführungen zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zudem Diskussionen  über die aktuelle sozialpolitische Lage und die Erörterung des Sachstandes  des organisatorischen Umbaus der DAK-G.

    1. Koalitionsvertrag und Auswirkungen auf die GKV

    Unsere Mitglieder im Verwaltungsrat bewerteten die Aussage im Koalitionsvertrag wieder zur paritätischen Beitragszahlung   zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zurück zu kehren äußerst positiv. Ist es doch eine Forderung unserer Gemeinschaft seit es die jetzt noch gültige Regelung gibt, die den Beitrag der Arbeitgeber auf 7.3% des versicherungspflichtigen Bruttolohnes begrenzt. Auch wenn diese Regelung erst zum 01.01.2019 in Kraft treten soll und die sich daraus ergebenden anderen Risiken, wie z.B. die der unterschiedlichen Beitragssätze bei den Kassen in der GKV und der sich weiterhin ergebenden Verzerrung der Chancen im Wettbewerb, ist dieses Vorhaben der Koalition aus der Sicht der DAK-Gesundheit und der gesamten GKV der gewünschte Weg.

    1. Neuausrichtung des RSA

    Daneben ist es aber unsere Auffassung - und dies wurde dankenswerter Weise auch in der Sitzung angesprochen – dass der Risikostrukturausgleich (RSA)-  in Kurzform als MorbiRSA 1) bekannt – auf eine Basis gestellt wird, die alle Risiken der gesetzlich normierten Leistungen wirklich für alle Kassen gleichermaßen ausgleicht. Dabei sind wird der Auffassung, dass nicht nur die AOK Gemeinschaft zurzeit begünstigt ist, sondern dass dies auch für einzelne andere Kassen auch aus dem Lager der Ersatzkassen gilt.  Nur wenn der RSA – so unsere Auffassung für alle gerecht greift – wird die DAK-Gesundheit mit gleichen Chancen im Wettbewerb mit anderen Kassen bestehen können.

    1. Reorganisation als Kostensenker?

    Allein über die Kostensenkung im Verwaltungsbereich -  das heißt insbesondere hier die Personalkosten  so unsere Mitglieder im VR wird dies nicht zu erreichen sein.

    Die VR –Mitglieder mussten zum wiederholten Male zur Kenntnis nehmen, dass die DAK-Gesundheit sich in einem Umstrukturierungsprozess befindet   der Ende 2018 abgeschlossen sein wird. Dabei wurde darauf verwiesen, dass die Kasse bis Ende 2017 fast 1.800 Vollzeitstellen abgebaut hat. Zugleich sei die  Organisationsstruktur grundlegend modernisiert und der Kundenservice verbessert worden.

    Auch wenn der VR-Vorsitzende der Auffassung ist, dass

    „dies alles Maßnahmen (sind), um die DAK-Gesundheit in Zukunft noch effizienter, in ihren Abläufen produktiver und damit letztlich auch kostengünstiger zu gestalten“,

    wird von unseren Mitgliedern im VR festgestellt, dass der Vorsitzende an anderer Stelle in seinen grundsätzlichen Ausführungen darauf hingewiesen hat, dass es durch die laufenden Maßnahmen auch zu den Service belastenden Arbeitsrückständen gekommen ist. Wir werden diesem Tatbestand unsere volle Aufmerksamkeit widmen, damit Einsparungen auf der einen Seite, auf der anderen Seite nicht mit der Verschlechterung in der Betreuung der Versicherten einhergehen

    1. Politische /sozialpolitische Diskussionen

    Rücklagen / Rechnungsergebnisse

    Aufgrund von Rückfragen im VR  wurde anhand der Vorlage der Rechnungsergebnisse der DAK-G. vom Vorstandsvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die DAK-G. die gesetzlich geforderte Höhe der Rücklagen gebildet hat.

    Wartezeit für Patienten

    Grundsätzlich sei es ein wünschenswertes Unterfangen, die Wartezeiten bei den Ärzten für gesetzlich Versicherte  zu verkürzen, nach Auffassung unserer Fraktionsvorsitzenden, Anne Böse darf dies aber nicht dazu führen, dass dadurch höhere Arzthonorare vereinbart werden, die letztlich wieder zu Lasten der Versicherten, also auch der Mitglieder der DAK-G. gehen würden.

    Differenzen mit dem BVA beim Verfahren der Ausschreibung von Hilfsmitteln

    Unsere Mitglieder im VR unterstützen ausdrücklich die Auffassung des Vorstandes der DAK-G., dass die mit dem BVA strittigen Fragen im Ausscheidungsprozess einer rechtlichen Klärung vor dem Landessozialgericht zugeführt werden soll.

     

    1) MorbiRSA = Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

     

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