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    Die Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit fand am 21.06.2018 in Bremen statt. Die Fraktionsvorsitzende der BfA DRV-Gemeinschaft in der DAK-G., Anne Böse berichtet nachstehend über den Verlauf der Sitzung des VR. Insbesondere wird über die lebhafte Diskussion zu der aktuellen Gesetzesvorlage des Versichertenentlastungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums berichtet. Nachstehend der Bericht aus der Sitzung.

    Innerhalb der öffentlichen Verwaltungsratssitzung bewertete u.a. der Vorstand den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf des Versichertenentlastungsgesetzes (VEG). Bekanntlich soll das Gesetz am 01.01.2019 in Kraft treten.

    Schlaglichter des Gesetzentwurfes sind

    • Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge
    • Anpassung der Beitragsbemessung für Selbstständige
    • Einführung einer Obergrenze der Liquiditätsreserven im Fond (50% einer Monatsreserve)
    • Sofortprogramm für die Kranken- und Altenpflege (zusätzliche Schaffung von Arbeitsplätzen einschl. Ausbildung)
    • Regelung zum Abbau von Finanzreserven bei den Krankenkassen

    Leider muss aus der Sicht der BfA DRV-Gemeinschaft festgestellt werden, dass die aufgezeigten Vorhaben des Gesetzes ausschließlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) also den Mitgliedern der Krankenkassen und den Arbeitgebern finanziert werden sollen.

    Die finanziellen Belastungen werden also nicht an der DAK-G und ihren 109 Mitbewerberkassen vorbeigehen.

    Daher fordert die BfA DRV-Gemeinschaft mit den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit die Politik auf, einzelne Inhalte des Gesetzentwurfes, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben regeln, so zu gestalten, dass eine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt.

    Es wurde von der Großen Koalition (GroKo) beschlossen in dieser Legislaturperiode kostendeckende Versicherungsbeiträge für ALG-II-Bezieher vorzusehen. Bisher ist aber weder dem Haushaltsentwurf des Bundes, noch dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu entnehmen, dass Mittel bereitgestellt werden. Das Gesetzesvorhaben in diesem Bereich wird da wohl noch etwas warten müssen. Wir sind für diese  Reform, jedoch müssen die dafür notwendigen Finanzmittel aus dem Haushalt der BA oder - was sicherlich sachfremd wäre -  aus dem Haushalt des  Bundes gezahlt werden.

    Es ist zu begrüßen, dass die politische Arbeit der GKV-Vorstände und anderer Gesundheitsverbände, darunter auch die BfA DRV-Gemeinschaft erreicht hat,

    dass der Abbau der Finanzreserven der Krankenkassen vorerst verhindert werden konnte. Es ist die übereinstimmende Auffassung aller in der GKV tätigen ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Verantwortlichen, dass zuerst der Morbi-RSA reformiert werden muss.

    Festzustellen ist: Weitere Mindereinnahmen können bei den Krankenkassen durch die beabsichtigte Reduzierung der Krankenkassenbeiträge im Bereich der  Zusatzrenten durch Betriebsdirektrenten entstehen. Hier wird von Seiten der Politik darüber nachgedacht, inwieweit der Krankenkassenbeitrag halbiert werden kann. Denn seit 2004 zahlen die Rentenbezieher die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe, also den Arbeitgeber- sowie den Arbeitnehmeranteil, während die Rentenversicherung für die gesetzliche Altersrentenzahlung den hälftigen Beitrag entrichtet. Allerdings bezahlt der Versicherte den Zusatzbeitrag bisher alleine. Wenn auch hier der halbe Beitrag bei Rentnern von der RV gezahlt wird, dann wird hier allein ein Beitrag für die DRV von 1,3 Milliarden zusätzlich im Jahr fällig.

    Anne BöseAnne Böse

    Die Fraktionsvorsitzende der BfA DRV-Gemeinschaft, Anne Böse führte aus, dass die BfA DRV-Gemeinschaft nicht dagegen ist,  dass die als doppelte Verbeitragung bekannte Beitragszahlung der Versicherten auf   private Altersvorsorgeleistungen bei deren Auszahlung an die Versicherten- eingeführt von der Rot-Grünen Koalition im Jahre 2003 zur Verbesserung der Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung - wieder zurückgenommen werden soll. Da dies zu Mindereinnahmen in der GKV führt, sind diese Mindereinnahmen durch von der Bundesregierung initiierte gesetzliche Regelungen auszugleichen.

    Ein positiver Aspekt  des Gesetzesvorhaben bleibt: Die auch von der BfA DRV-Gemeinschaft seit langem geforderte Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung.  

    Neben der politischen  Diskussion zum VEG  hinaus verabschiedete der VR u.a. die Jahresrechnung 2017 und nahm die Berichte des Vorstandes zur aktuellen Mitglieder- und Finanzentwicklung entgegen. Dabei wurde seitens der Verwaltungsräte der BfA DRV-Gemeinschaft die positiven Entwicklungen in beiden Bereichen (Mitgliederentwicklung und Finanzentwicklung) zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung der Verwaltungsräte ist die DAK-G auf einem guten Weg.

     

     
     
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