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Die Sitzung des VR der DAK-G. am 20.09. befasste sich mit Themen, wie die der Organisationsreform der Kasse, oder den Sachverhalten der jüngsten Vergangenheit geführten Diskussionen zur Pflegeversicherung und zur „Doppelverbeitragung“.

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Migration der Daten auf neue Software so gut wie beendet

Die Fraktion der BfA DRV-Versichertengemeinschaft hat sich in der Verwaltungsratssitzung am 20.09.2018 in Hamburg lobend über die gute Datenmigration (DAKIDIS/DAKISS 21_c) ausgesprochen. In der nun vorgenommenen 3. Migrationsstufe konnte mit einer Migrationsquote von 98,36% (Plan war 95%) das Ziel übererfüllt werden. Festzustellen ist: Es ist eine der größten Migration von Daten in der GKV.

Alle Versicherten werden nun mit der gleichen zukunftsfähigen Software verwaltet und betreut. Hier konnte nun ein großer Schritt in Richtung Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den noch knapp über hundert Mitbewerberkassen in der GKV eingeleitet werden.

Einführung Gesundheits-App

Das gleich gilt für die neue Gesundheits-App von Vivy. Hier können nun die 5,8 Millionen Versicherten der DAK-G. über diese App in einer persönlichen digitalen Gesundheitsakte ihre Gesundheitsdaten selber verwalten. Von ihren behandelnden Ärzten, Praxen und Krankenhäusern können sie sich ihre persönlichen Daten aufspielen lassen (z.B. Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Terminüberwachung bezogen auf Vorsorgetermine etc.). Die Vivy-App ist ein Produkt eines Start UP Unternehmens und wird über die Firma BITMARCK den Kassen – also auch der DAK-Gesundheit - zur Verfügung gestellt. Der Datenschutz für die Versicherten ist bei dieser App ist auf sehr hohem Niveau sichergestellt. Nur der Versicherte hat Zugriff auf seine gespeicherten Daten. Die DAK-G hat keinen Zugriff auf die Daten. Der Versicherte entscheidet ganz allein über die Weitergabe seiner Daten.

Die Vertreter der BfA DRV-Versichertengemeinschaft erwarten von den Ärzten und Krankenhäusern, dass sie den Versicherten unentgeltlich alle gewünschten Daten zur Verfügung stellen. Der Start vor rd. 14 Tagen hat hervorragend geklappt. Die Versicherten nehmen die Vivy-App an. So besteht nach unserer Auffassung die begründete Hoffnung, dass zukünftig z.B. Doppeluntersuchungen durch die Anwendung der App eingespart werden können. Wir gehen davon aus, dass die Versicherten, sorgsam und verantwortungsvoll mit ihren Gesundheitsdaten umgehen werden.

Die DAK-Gesundheit ist dabei mit der Vivy App nicht allein. Die Vivy-App wird von 16 weiteren GKV-Kassen und 3 privaten Versicherungen, darunter die Allianz, angeboten. (siehe Vivy Launch 2018) Gegenüber den Mitbewerbern hat sich die DAK Gesundheit - nach unserer Auffassung – zumindest in der Kundenbetreuung mit dieser App mit an die Spitze gesetzt.

Die Gesundheitskarte (noch als Projekt in der Entwicklung) ist nicht für die mit der Vivy App möglichen Aktivitäten nutzbar. Dies liegt nach unserer Auffassung auch daran, dass die Politik es bislang versäumt hat, die notwendigen digitalen Schritte gesetzlich einzuleiten. So war es für die DAK-G erforderlich, hier mit anderen Betroffenen selber tätig zu werden. Wie man sieht, mit gutem Erfolg. (siehe auch: Neue Gesundheit-App für Millionen Versicherte)

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)

Die politische Großwetterlage in Berlin für die GKV und somit auch für die DAK-G ist geprägt von der Umsetzung des Versichertenentlastungsgesetzes. Wichtigster Teil ist dabei die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, also die die hälftige Zahlung des Zusatzbeitrages durch die Arbeitgeber. Aber nicht nur dieser überwiegend positive Ansatz bewegt uns, nein viel mehr macht uns Sorge wie die Reform des RSA verbunden mit dem sich dann anschließenden Abschmelzen der Finanzreserven der GKV-Kassen die DAK-G treffen wird. Nicht nur die Selbstverwalter der BfA DRV-Gemeinschaft sehen sehr kritisch die Handlungen der Politik. Dies gilt insbesondere für die kurzfristig vor uns liegende Zeit, also die Jahre 2019/2020. (Zusätzliche Hinweise auf der Seite des BMG )

Pflegeversicherung – Stellenerhöhung – Finanzierung

Die Diskussion von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Alten- und Krankenpflege ist verständlich. Die dafür entstehenden Kosten werden aber den Pflegekassen anheimfallen und damit beitragssatzsteigernd wirken. Aber dies wurde schon vom BMG zumindest teilweise mit der Absicht der Erhöhung der Beiträge auf den Weg gebracht.

(siehe dazu Kabinettsbeschluss: Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG))

Beitragserhebung – Doppelte "Verbeitragung"

Die Diskussion der doppelten Verbeitragung der Zusatzrenten und Versorgungsbezüge nimmt Fahrt auf. Fast alle Fraktionen sind der Auffassung, dass diese Regelung zurückgenommen gehört. Allerdings hat bisher niemand mitgeteilt, wie er die sich damit automatisch ergebende Beitragslücke in der GKV schließen will. Es scheint in der Diskussion vergessen worden zu sein, dass die jetzt noch geltende Regelung einmal eingeführt wurde um der gesetzlichen Krankenversicherung Gelder bereit zu stellen, die sonst über eine Beitragssatzerhebung aufgebracht hätten werden müssen.

(siehe Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Vermeidung der sog. „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten aus Direktversicherungen und sonstiger Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungaus Direktversicherungen und sonstiger Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)

Es ist sicherlich eine sinnvolle Maßnahmen dieses zu korrigieren, allerdings ist dann auch zu konstatieren, dass dies zu einer Mindereinnahme nicht nur bei der DAK-G. führt und damit die Beiträge kurzfristig anzuheben wären. Soweit bisher bekannt ist, beabsichtigt die Politik nicht, diesen Mehraufwand durch Steuerzuschüsse auszugleichen. Anzumerken ist dabei, dass ein Ausgleich mit Steuermitteln eine systemfremde Regelung wäre, da die Veränderung im Beitragseinzug keine sog. gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sondern nur einen durch die Gesetzgebung verursachten Missstand wieder korrigiert. Es bleibt letztendlich dann wohl nur der Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Versicherten. Damit wäre eine entstehende Lücke in den Einnahmen wohl nur über eine Beitragssatzerhöhung auszugleichen.

Vielleicht gelingt uns es ja noch, über den vdek und dem GKV-Spitzenverband Einfluss zu nehmen um eine andere Möglichkeit der die entstehende Lücke durch eine ausgleichende Regelung in der Finanzausstattung der GKV zu finden, um damit die sich abzeichnenden Mindereinnahmen auszugleichen und eine Beitragssatzerhöhung zu vermeiden.

(siehe Standpunkte der Parteien zum Thema: Doppelverbeitagung von Betriebsrenten auf dem Prüfstand )

Organisationsveränderungen


Derzeit sind die Verwaltungsratsmitglieder der BfA DRV-Gemeinschaft mit der Verwaltung DAK-G zufrieden. Die Organisationsstrukturveränderungen in der Fläche machen sich positiv bemerkbar, die Serviceverbesserung greift und die Erreichbarkeit der Kasse hat sich ebenfalls verbessert.

Organisationsmaßnahmen in der Zentrale

Derzeit wird die Hauptverwaltung (Zentrale) in Hamburg neu aufgestellt und für die zukünftigen Erfordernisse fit gemacht. Wir erwarten dabei, dass die uns vorgestellten personellen Maßnahmen im gleichen Umfange wie in der Fläche positiv für die Beschäftigten umgesetzt werden. Nach der Umstellung wird kurz- bis mittelfristig von uns erwartet, dass sich auch in der Zentrale eine positive Entwicklung eintritt und der seit 14 Jahren laufende große Umstellungsprozess seinen guten Abschluss findet.

 

(Helmut Schneider)

Die nächste Verwaltungsratssitzung findet am 13.12.2018 am Sitz der Zentrale in Hamburg statt.

 

 

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