dak gesundheit

    Verwaltungsratssitzungen (VR)  im Dezember in der gesetzlichen Sozialversicherung befassen sich schwerpunktmäßig mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das kommende Jahr. In diesem Falle für das Jahr 2023. So auch geschah es auch in der VR in der DAK-G. – einer Krankenkasse aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (GKV).

    Natürlich sind da noch die Berichte des Vorstandes über die laufende Geschäftsführung. In der Regel, die des letzten halben Jahres. Dann das sogenannte „Statement“ des Vorsitzenden des VR. Ob nun abgestimmt mit dem gesamten Gremium, Eigenwerk des Amtsinhabers oder eine Vorgabe des hauptamtlichen Vorstandes, so genau kann das ein außenstehender Beobachter  nicht sagen.

    Aber dieses Jahr handelte es  sich nach längerer Zeit aufgrund der Pandemie wieder um eine Präsenssitzung, mit der Möglichkeit, dass nicht den Gremien angehörige Teilnehmer, also Besucher dieser nun wieder öffentlichen Sitzung beiwohnen durften. Dies galt natürlich auch für die Presse, für die aber in der Regel eine Presseerklärung ausreichend ist, die von der Verwaltung vorbereitet   und  deren Aussagen dann – wenn auch nicht immer – Eingang in die "Printpresse" oder das Internet  finden. Also es geht alles seinen wohl seit Jahrzehnten vorgegebenen geordneten Gang. In den Ausschüssen wurde alles – soweit man weiß – ausgiebig vorberaten und das Ergebnis dieser Beratungen dann den der VR-Sitzung beiwohnenden Öffentlichkeit präsentiert. Dann kommen noch ein paar Wortmeldungen von den Fraktionsvorsitzenden, auch hier Statements genannt,  die in der Regel sich nur mit außenstehende Personen der Politik beschäftigen. Dabei ist es  immer angebracht, negative Aussagen zum Handeln oder auch Nichthandeln des Gesundheitsministers zu tätigen.  Wenn das ausnahmsweise nicht reicht, dann gibt es vielleicht noch ein paar negative Aussagen zur Politik allgemein.

    Wenn es aber um den Haushalt des kommenden Jahres geht, sollte man meinen, dass man der Öffentlichkeit mehr als das Vorlesen von   Haushaltszahlen zeigt. Da würde man erwarten, dass der VR bei der Beratung intensiver in die Tiefe des Werkes geht. Handelt es sich doch für die Selbstverwaltung beim Beschluss über den Haushalt um ein - wie sagt man so schön - Königsrecht " der Selbstverwaltung. Also einen Bereich, in dem die Selbstverwaltung - in diesem Falle vertreten durch den VR - noch echte Mitbestimmung ausübt. Da erwartet man in schwierigen finanziellen Zeiten, dass intensiver diskutiert und bei offenen Fragen in öffentlicher Sitzung nachgehakt wird. Das  doch wohl im Besonderen, wenn es gilt, öffentlich aufgekommene Fragen zum Finanzgebaren der  Körperschaft,  zu erläutern.  Da ist es dann ganz natürlich sich des Sachverstandes des die Verantwortung tragenden Vorstandes zu bedienen. 

    Ja, es ist alles so wie immmer? Es stehen ja noch neben dem Haushalt noch  Punkte auf der Tagesordnung, die in die Regelungskompetenz des VR fallen, also Satzungsangelegenheiten im Bereich der Leistungen für die Mitglieder der Körperschaft. Nicht zu vergessen, der Beschluss über die Erhöhung des Beitrages ab dem 01.01.23 um 0,2%, der jal letztlich den Beschluss über den Haushalt erst möglich macht.  Dann erfolgt endlich der einstimmige Beschluss über den Haushalt.Einstimmig?

    Dann  darf natürlich nicht ein Ritual vergessen werden. Der von allen Seiten - also allen Fraktionen - ausgesprochene  Dank an  den Vorstand und nicht zu vergessen, den Beschäftigten für die geleistete hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr. Damit eingeschlossen ist auch der an manchen Stellen doch überaus gewöhnungsbedürftige Telefon- und sonstige Service gegenüber den Mitgliedern. Nicht zu vergessen, dass es noch erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bei der Homeofficevereinbarung mit dem Hauptpersonalrat (HPR) gibt. Also wohl nicht alle ihre Pflichten erfüllt haben. So zumindest unsere Unterrichtung aus vertrauenswürdiger Quelle. Bei alledem wird dabei wird vergessen,  dass der Vorstand Teil der Selbstverwaltung ist und man mit dem Lob  für den Vorstand, ja der Selbstverwaltung dankt, also dem Grunde nach dieses Lob als Eigenlob bewertet werden könnte. Wie war das noch mit dem Eigenlob? Der Volksmund sagt dann: Eigenlob stinkt. Aber das sieht wohl nur der außenstehende Betrachter  so kritisch. In vorweihnachtlicher Stimmung, darf ruhig etwas Empathie rüber kommen.

    Es könnte so schön sein, bliebe  da nicht  die Frage: Warum wird nach der offiziellen öffentlichen Sitzung eine "nichtöffentliche Sitzung" abgehalten? In dieser Sitzung soll des dann dem Vernehmen nach um Positionen gegangen sein, die ihren Niederschlag im Haushaltsplan haben. Also hier um getätigte Geldanlagen in nicht unerheblicher Höhe. Nun hätte die Öffentlichkeit doch sicherlich gerne gewusst, wie sich der Vorstand zu solchen Ausgaben positioniert. Vielleicht hätte man dann über  die Sicherheit dieser Anlagen berichten können. Das Prozedere der Prüfung der Sicherheit solcher Anlagen erklären  und wie sich die Verantwortlichkeit für solche Entscheidungen darstellt. Dass dies eine Vorstandsangelegenheit ist, und im finanziellen Bereich diese Verantwortung zuerst beim Vorstandsvorsitzenden liegt, müsste doch allen VR-Mitgliedern bekannt sein.

    Wir gehen davon aus, dass es den Verantwortlichen der Verwaltung  bekannt war, dass es etwas im finanziellen Bereich zu berichten gab.  Dass dieser Sachverhalt schon in der öffentlichen Sitzung vor dem Beschluss zum Haushalt  zu berichten gewesen wäre. War doch  verschiedenen Presseorganen  (vor allem in wirtschaftlichen Fragen seriösen Gazetten, wie dem Handelsblatt) zu entnehmen, dass Wesentliches zu den Finanzen zu berichten wäre. Wenn es richtig ist, dann wurde vorab, weder im Hauptausschuss noch im zuständigen Finanzausschuss und schon gar nicht dem gesamten VR berichtet. Keine Unterrichtung, obwohl doch die finanzielle Lage der Kasse zur Beratung anstand. Schließlich musste doch zur Absicherung der Zahlen des Haushaltes, eine Beitragserhöhung vorgeschlagen werden. 

    Die Frage stellt sich uns: Verabschiedet man sich – besser der VR – gerade mit einer solchen Vorgehensweise von der Selbstverwaltung? Von der Wahrnehmung von Aufgaben, die nun allein vom VR über die Vorgaben zum Haushaltsplan gestaltet werden. Eine Abkehr von dieser Aufgabe, der Kontrolle der Verwaltung ist ein Schlag gegen die Selbstverwaltung.Dass dies dann auch noch sechs Monate vor den Sozialwahlen, in denen die Mitglieder des Verwaltungsrates sich wieder oder neu wählen lassen wollen geschieht, darf nicht wahr sein? Es ist eigentlich aus Sicht von Anhängern der Selbstverwaltung ein unfassbarer Vorgang ! 

    Für sachkundige Beobachter der GKV ist es nicht vorstellbar, dass sich Selbstverwalter ihrer Zuständigkeit für alle Positionen des Haushaltes und auch des Kontrollrechts berauben lassen. Dass Handlungen der Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten nicht mehr zeitnah den VR-Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Dass der VR durch die Presse unterrichtet wird und nicht durch die zuständigen Vorstandsmitglieder. Für Beobachter ist es schon erstaunlich, dass sich die Compliance-Beauftragte  quasi zum Ersatzvorstand aufschwingt. Zumindest – so wird es von kritischen Selbstverwaltern kolportiert – ist dies der Eindruck, der in der nicht öffentlichen Sitzung entstanden ist.

    Holen wir aber nach, welche Thematik in der öffentlichen Sitzung nicht beraten wurde. Es geht um die Anlage von mehr als 100 Millionen Euro, die nach Ansicht von Experten ein Risiko für die Körperschaft DAK-G. darstellen. Auch wenn die interne Rechtsaufsicht aussagt, dass keine Gefahr bestände, da das Insolvenzrecht die Kasse schützt.  Das sollte man wohl noch einmal überprüfen.

     

     

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    Finanzmarktwelt 09.12.22


     
     
     
     
     
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