DAK LogoDie Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat sich im öffentlichen Teil dieser Sitzung des VR  der DAK-Gesundheit  zur Beitragssatzautonomie, zum Morbi-RSA und zur Praxisgebühr geäußert. Diese Äußerungen werden inhaltlich wiedergegeben.

    1.Beitragssatzautonomie

    Bereits der Zusatzbeitrag von 8 Euro mtl. hat bei der DAK und bei weiteren Kassen, die ebenfalls den Zusatzbeitrag erhoben haben, zu deutlichen Mitgliederverlusten geführt. Diese Tatsache belegt, dass der Wettbewerb nicht etwa über den Service stattfindet, sondern über den Preis. Die Rückkehr zur Beitragsautonomie würde dazu führen, dass sich der Preisunterschied wegen der dann deutlich unterschiedlichen Beitragssätze erheblich vergrößert, weil er höher wäre als 8 Euro mtl.  Die Folge wäre bei Kassen wie der DAK-Gesundheit (seit 1.Jan.2012) noch höhere Mitgliederverluste, da diese sich wegen ihrer Versichertenstruktur keinen niedrigen Beitragssatz erlauben könnten.  Um Schaden von der DAK-Gesundheit abzuwenden, ist daher die Rückkehr zur Beitragsautonomie nach Auffassung der Fraktion der BfA-Gemeinschaft  keine ernsthafte Option. Stattdessen ist die Bürgerversicherung eine Option, die aber nicht mit einer Beitragsautonomie verbunden sein wird.

    2.Morbi-RSA

    Der Risikostrukturausgleich (RSA) erfolgt nur unzureichend bei den Kassen, die morbiditätsbedingte Mengenzuwächse infolge der Alterung des Versichertenbestands haben, was bei der DAK-Gesundheit der Fall ist. Daraus ergibt sich, dass Kassen wie die Techniker Krankenkasse wegen ihres jüngeren Versichertenbestandes begünstigt werden und Prämien zahlen können, die mit erfolgreichem Wirtschaften nichts zu tun haben. Dieser Fehler des RSA widerspricht seiner Funktion und muss daher korrigiert werden. Eine solche Korrektur muss erreicht werden, was der Vorstand der DAK-Gesundheit beabsichtigt, dabei aber die anderen Ersatzkassen nicht als Verbündete hat. Es geht also um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA, die die Benachteiligung der DAK-Gesundheit und vergleichbarer Kassen beendet und gleichzeitig deren Finanzsituation deutlich verbessert.

    3.Praxisgebühr

    Die Forderung der fdp, die Praxisgebühr entfallen zu lassen, ist nichts anderes als ein wahltaktisches Manöver, weil diese Partei ansonsten für Selbstbeteiligungen eintritt. Unabhängig davon bleibt dieses Thema auf der politischen Tagesordnung, weil die Praxisgebühr keine steuernde Wirkung hat, was keine neue Erkenntnis ist. Sollte es zu einer Abschaffung der Praxisgebühr kommen, kann sie nur zu Lasten des Gesundheitsfonds gehen, wie der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit völlig zu Recht festgestellt hat.

    Bei dieser öffentlichen Sitzung des VR waren auch Vertreter der Kureinrichtungen der DAK-Gesundheit anwesend. Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat klargestellt, dass die BfA-Gemeinschaft die Interessen aller Versicherten vertritt, also auch die der Beschäftigten der Kureinrichtungen.

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