Bremen, 22. Juni 2016

    Der Vorstandsvorsitzende der DRV-Bund, Christian Amsinck (UVB) stellte in seinem mündlichen Bericht vor der Vertreterversammlung der DRV-Bund in Bremen die Riester-Rente in den Mittelpunkt seines mündlichen Vortrages. Die Zahlen auf der Basis der Zahlen von 2012 sagen noch nichts über die Entwicklung der Riester-Rente für die Zukunft aus. Da die Frage der Entwicklung der Zinsen nicht prognostiziert werden kann. Im Anschluss  an den Redebeitrag des Vorstandsvorsitzenden ging der Fraktionsvorsitzende der BfA DRV-Gemeinschaft, Rüdiger Herrmann auf  dessen Ausführungen ein und beschäftigte zugleich mit aktuellen Themen der anstehenden Gesetzgebung in der Rentenversicherung. 

    Nachstehend der zusammengefasste Beitrag des Vorstandsvorsitzenden und danach die Rede des Fraktionsvorsitzenden der BfA DRV-Gemeinschaft:

     

    Amsinck
    Christian Amsinck

    Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übernimmt als Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund wichtige Funktionen bei der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Sie hat sich in den 15 Jahren ihres Bestehens zu einem modernen und leistungsstarken Dienstleister im Auftrag verschiedener Bundesministerien entwickelt.  Seit 2003 seien von der ZfA mehr als 22,9 Milliarden Euro an Zulagen auf Riester-Verträge überwiesen worden.

    Für das Beitragsjahr 2012, für das wegen des zulässigen time-lags bei der Antragstellung jetzt vollständige Ergebnisse vorliegen, seien rund 10,8 Millionen Personen durch Zulagen beziehungsweise einen möglichen steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert worden. Dabei werde die Riester-Förderung zu einem großen Teil von Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen in Anspruch genommen, so Amsinck: Über 63 Prozent der Zulagenempfänger hätten ein Einkommen von unter 30.000 Euro, fast 25 Prozent von ihnen sogar nur ein Einkommen von weniger als 10.000 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Das entsprechende Durchschnittsentgelt habe 2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 32.100 Euro pro Jahr gelegen.

    Die Mehrheit der Zulagenempfänger habe die Zulage in vollem Umfang oder zu 90 Prozent ausgeschöpft. Für das Beitragsjahr 2012 habe der Anteil bei über 62 Prozent gelegen. Bei den Zulagenempfängern, für die neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage für mindestens ein Kind beantragt wurde, liege dieser Anteil  bei etwa drei Viertel. Die Zulagenquote, die ausweist, welchen Anteil die Zulagen an den Einzahlungen auf einen Riester-Vertrag im Durchschnitt ausmachen, habe bei 35 Prozent gelegen. Bei Frauen sei die Zulagenquote dabei mit fast 45 Prozent in etwa doppelt so hoch wie bei Männern mit über 22 Prozent.

    Als Reaktion auf die Kritik an der mangelnden Transparenz der Riester-Produkte habe die Politik insoweit reagiert, als von Jahresbeginn 2017 an für alle neu abzuschließenden Riester-Produkte verbindlich ein weitgehend standardisiertes Produktinformationsblatt vorgeschrieben worden sei. Ergänzend wies Amsinck darauf hin, dass es noch an aussagefähigen Daten zur Höhe der aus Riester-Verträgen fließenden Renten fehle; ein statistisches Berichtswesen zu den Ergebnissen der Riester-Rente sei dringend erforderlich.

    Auch in Zukunft müsse es nach Amsincks Worten der Anspruch einer umfassenden Alterssicherungspolitik sein, für möglichst alle Menschen ein auskömmliches Einkommen im Alter zu sichern. Gelinge dies nicht oder nur in unzureichendem Maße, sei es Aufgabe der Sozialpolitik, aber auch der Rentenversicherung und ihrer Selbstverwaltung, nach Wegen zur besseren Realisierung dieses Ziels zu suchen. Dabei dürfte unstrittig sein, dass auch iin Zukunft zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente notwendig und wünschenswert sei.


    Rede Fraktionsvorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft

    Sehr ....

    wir haben mit Interesse Ihre Ausführungen zur Riester-Rente zur Kenntnis genommen und gebenfalls wurde die eine oder andere Wissenslücke am

    Rüdiger Herrmann
    Rüdiger Herrmann

    Rande der Gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen. Ich habe Sie nicht beneidet, als Vorstandsvorsitzender einen Bericht zu einem Thema zu erstatten der mit den originären gesetzlichen Aufgaben der DRV Bund - ausser der organisatorischen Abwicklung - nur periphär tangiert ist. In der Darlegung der statistischen Zahlen gibt es keinen Widerspruch. Allerdings ob diese Reform der zusätzlichen Altersvorsorge den einmal prognostizierten Ergebnissen entspricht also den Unterschied in der Rentenhöhe von damals ca. 53% Versorgungsgrad und dem bis 2030 prognostizierten Versorgungsgrad von ca. 43% auszugleichen, ist mehr als fraglich. Nicht nur deshalb, weil nur (noch?) 12 Millionen Beschäftigte in einen Riester-Vertrag einzahlen, sondern weil sich zunehmend herausstellt, dass eine kapitalgedeckte Versicherung in Zeiten wirtschaftlicher Verwerfungen nicht tragend ist.

    Im Blickpunkt, der mit dem Thema befassten Fachleute, herrscht heute die Meinung, dass die Riesterrente in der heutigen Form nicht den gewünschten Erfolg erbracht hat und auch nicht mehr erbringen wird. Dies wird nicht zuletzt durch eine Meinungsäußerung von Norbert Blüm - eines ehemaligen Bundesarbeitsministers - wie folgt dargestellt:

    „Wenn ein Rentenniveau (trotz Riester) in die Nähe der Sozialhilfe gerät, verliert das Rentensystem seine Legitimation“

    Er hat sich dann hinsichtlich einer Möglichkeit einer Änderung der Riester-Rente wie folgt geäußert:

    „Wenn Sie ein Hemd am ersten Knopf falsch zuknöpfen, können sie das nicht mehr am sechsten Knopf reparieren“

    Damit komme ich zu den Themen, von denen ich meine, dass sie heute schon in unserem Kreise diskutiert gehörten. Das sind alles Fragen, die uns in der Zukunft in der Deutschen Rentenversicherung bewegen werden. Das sind die vielfältigen Vorschläge aus der Politik, den Ministerien und den Gewerkschaften, die unter Namen wie

    • -         Flexirente
    • -         oder „Lebensleistungsrente“

    diskutiert werden. Dabei hoffe ich, dass uns zumindest zu den folgenden Themen eine Versicherten- und Arbeitergeberseite übergreifende Übereinstimmung besteht.

    1. Stärkung der ersten -also unserer -Säule der Rentenversicherung
    2. Das Äquivalenzprinzip als Grundlage auch einer zukünftigen wie auch immer veränderten Rentenversicherung. D.h. ganz platt ausgedrückt: Jeder Cent Rentenversicherungsbeitrag, ergibt einen Anspruch auf einen Gegenwert als Rente.
    3. Bei Überlegungen die im Raume stehen Beschäftige die nach einer Anzahl von 30, 35 oder 40 Versicherungsjahren eine Rente nach – sagen wir es so – Mindestentgeltpunkten zu gewähren, sollten Bestrebungen außen vor sein, die der Deutschen Rentenversicherung Prüfungen von Bedürftigkeit übertragen wollen. Wir sind kein Sozialamt und wollen dies auch in Zukunft nicht werden.
    4. Bei der Diskussion um die Rente sollte es aber immer darum gehen, dass eine auskömmliche Rente gezahlt werden kann, dies ggf. auch als Motivation für eine Zusatzversorgung im „Drei-Säulen-Ansatz“ sein muss.

    Und ich sage ganz klar dass wir als BfA DRV-Gemeinschaft, für die ich spreche, eine Zusatzversorgung – am Besten sogar verpflichtend – unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung sehen, die abweichend von kapitalgedeckten Vorstellungen bisher am Markt etablierter Anbieter, den Regelungen der gesetzlichen Rente folgt und auch wie dort umlagefinanziert sein kann.

    Wir sollten uns gemeinsam vornehmen, wenn der Nebel mit der Vorlage für die beabsichtigten Maßnahmen zur Flexi-Rente aber auch der Bericht zur Ost /West Angleichung ab Juli des Jahre sich gelichtet bzw. gelegt hat – mit einer Stellungnahme oder besser einer gemeinsamen getragenen Position anlässlich der nächsten VV an die Öffentlichkeit zu treten.


     

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