Finanzen in der Deutschen Rentenversicherung
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- Geschrieben von: Lubinski
Die Finanzen der DRV sind nach wie vor unverändert in einer positiven Situation. Die Einnahmen sind gegenüber der Vorjahresmonate um rund 5 % gestiegen. Dies sorgt u. a. dafür, dass sich die Nachhaltigkeitsrücklage mit 1.54 Monatsausgaben unverändert im sog. "grünen Bereich" befindet.
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- Geschrieben von: Redaktion / DRV / u. Lu
Die DRV Bund steht ein für unsere demokratische Grundordnung. Wir bekennen uns zu unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Hunderttausende Menschen protestieren in diesen Tagen und engagieren sich gegen rechten Extremismus und Diskriminierung von Millionen von Menschen. Damit setzen sie sich für den Schutz der Demokratie ein.
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- Geschrieben von: Redaktion
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- Geschrieben von: Lubinski
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- Geschrieben von: Lubinski
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
„Der Rentenversicherungsbericht zeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gut aufgestellt ist. Der Beitragssatz ist in den kommenden Jahren weiter stabil – das ist eine erfreuliche Nachricht für die arbeitenden Menschen. Die positive Finanzlage der Rentenversicherung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich der Arbeitsmarkt als äußerst robust erweist:
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- Geschrieben von: Lubinski
Rentnern muss allerdings klar sein: Altersbezüge sind wie andere Einkünfte auch einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Freibeträge, für die keinerlei Einkommensteuer anfällt. Aktuell liegt der sogenannte Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr steigt er auf 11.604 Euro.
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
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- Geschrieben von: Redaktion
Es ist immer anzuerkennen, wenn Körperschaften aus der Sozialversicherung ihren Auftrag auf sachkundige Unterrichtung ihrer Mitglieder, besser Versicherten wahrnehmen. So wirkt auch die Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere der Vorstand, darauf hin, dass der Auftrag sachkundig erfüllt wird.
Der Auftrag geht an die hauptamtlichen Beschäftigten. Sie haben Gesetze und Verordnungen darauf hin abzuklopfen, ob es einer sachkundigen, einfachen Erklärung gegenüber den Versicherten bedarf.
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- Geschrieben von: Redaktion
- Landgericht Köln: Zinsabsenkungen bei Riesterverträgen während der Laufzeit sind unzulässig
- Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent
- Finanzsituation DRV - Ende Februar 2023 -
- Bundesrechnungshof äußert Skepsis gegenüber der Aktienrente
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- Pflege und Teilrente