Zusammen mit anderen sind wir  in der Frage »Energiepreispauschale«  gegenüber der Politik tätig geworden. Der Vorstoß gegenüber der Politik war von Erfolg gekrönt.  Irritiert hatte uns, dass selbst aus dem Hause der DRV, wenn auch in nicht  autorisierter Form, geäußert wurde, dass mit der Rentenerhöhung zum 01.07.22 die enormen Preissteigerungen im Energiesektor ausgeglichen seien. Eine solche Aussage musste auf unser Unverständnis stoßen. Nun, wir haben jetzt die Gleichbehandlung der Rentner mit den anderen Bürgern. Nachstehend der Begleittext zum Gesetzesvorschlag.

    Berlin: (hib/CHE) Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (20/3938) der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll.

    Diese Pauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

    Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

    Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen

    Gesetzestext

     

    {aridoc engine="google" width="700" height="800"}https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003938.pdf{/aridoc}

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.