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    Es ist immer anzuerkennen, wenn Körperschaften aus der Sozialversicherung ihren Auftrag auf sachkundige Unterrichtung ihrer Mitglieder, besser Versicherten wahrnehmen. So wirkt auch die Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere der Vorstand, darauf hin, dass der Auftrag sachkundig erfüllt wird.

    Der Auftrag geht an die hauptamtlichen Beschäftigten. Sie haben Gesetze und Verordnungen darauf hin abzuklopfen, ob es einer sachkundigen, einfachen Erklärung gegenüber den Versicherten bedarf.

    So ist es positiv, wenn wir erfahren, dass man sich auch schriftlich im Internet mit den Fragen der sogenannten drei Säulen der Altersvorsorge beschäftigt. Es geht um die gesetzliche Rente, der 1. Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, der 2. Säule und der 3. Säule, der privaten Altersvorsorge. Die Erklärungen zu diesen Themen sind zu finden unter der Internetadresse.

    Die drei Säulen der Altersvorsorge

    Überrascht wird man vor allem schon unter dem ersten Punkt der Erklärung. Die Frage lautet: „Warum Sie auf die drei Säulen bauen sollen“. Hier finden sie in sechs Sätzen zumindest zwei erstaunliche Aussagen. Schauen wir zuerst auf den Gesamttext.

    1)Die anhaltend niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung unserer Gesellschaft fordern auch von der gesetzlichen Rentenversicherung ihren finanziellen Tribut. 2)Künftig stehen immer mehr Rentenbezieher immer weniger Beitragszahlern gegenüber. 3)Für sie darf der Beitragssatz nicht zu stark steigen. 4)Deshalb wird die gesetzliche Rente in den kommenden Jahrzehnten langsamer wachsen als die Löhne. 5)Außerdem wird der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise bis 2040 steigen. 6)Es ist deshalb sehr wichtig, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Gehen Sie es mit den drei Säulen an.

    4)Während man die ersten drei Sätze nicht beanstanden kann, sieht es mit dem vierten Satz anders aus. Welcher Zusammenhang besteht zwischen einer geringeren Zahl von zahlenden Versicherten und der Aussage, dass die gesetzliche Rente in den kommenden Jahrzehnten langsamer wachsen wird als die Löhne?

    Bisher gibt es keine Aussage darüber, dass sich an dieser Rentenformel etwas ändern wird oder soll. Auf jeden Fall gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Rentenerhöhungen nicht mehr der Entwicklung der Einkommen, der versicherungspflichtig Beschäftigen folgen sollen. Diese Regelung ist schließlich eine existenzielle gesetzliche Vorgabe, die die materielle Sicherheit der Rentner gewährleistet. Würde dies Regelung fallen, kann vorausgesagt werden, dass dies auf erheblichen Widerstand stoßen würde.

    Wie wir erfahren haben, ist die Thematik nicht Gegenstand der Erörterung des Vorstandes gewesen. Schon gar nicht wird diese Aussage z. B. von dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden, Hans Werner Veen, (BfA DRV-Gemeinschaft) geteilt.

    Es erstaunt, dass offiziell auf der Website der DRV eine solche Aussage erscheint, weil dieses sich auch nicht aus der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ergibt. Und es ist auch kein Beitrag, der sich aus laufender Verwaltung ergibt und damit erforderlich wäre.

    5)6) Es ist nicht erkennbar, was die schrittweise Anhebung der Besteuerung bis zur vollen Versteuerung der Renten bis zum Jahre 2040 mit der Aussage im sechsten Satz zu tun hat. Schon gar nicht kann man erkennen, warum es daher  sehr wichtig ist, für das Alter vorzusorgen und da sich des Modells der drei Säulen zu bedienen.

    Richtig ist in dieser Aussage, dass die Renten ab dem Jahre 2040 vollständig der Besteuerung unterliegen. Vergessen wird aber dabei, dass es auch dann  – wie heute und in der Vergangenheit einen Grundfreibetrag1) – geben wird, der nicht der Besteuerung unterliegt. Warum allerdings dieser Tatbestand der Besteuerung der vollen Rente, der  Anlass sein soll, sich um eine zusätzliche Rente Bereich der Säule private Rentenversicherung zu kümmern, erschließt sich einem normalen Bürger nicht. Zudem stellt sich die Frage doch zuallererst, ob eine zusätzliche Rente aus dem Bereich der privaten Vorsorge, von denjenigen, die sie im Alter benötigen, überhaupt finanziert werden kann. Es ist dabei nicht nur an den Niedriglohnsektor zu denken.

    Der letzte Satz gibt zusätzlich zum Nachdenken Anlass. Zusätzliche Renten erreicht man nur mit den Säulen "betriebliche Altersrente" und "private Altersvorsorge". Die erste Säule, also die gesetzliche Rente, führt ja zu keiner Erhöhung des Gesamteinkommens. Stellt sich die Frage: Muss die DRV sich für die Zusatzversorgung und die private Altersvorsorge so einsetzen? Vielleicht weil sie weiß, dass die Riesterrente so ein so großer Erfolg ist und die Entgeltumwandlung bei niedrigen Einkommen auch zur Senkung der Rente in der ersten Säule führt? Den Tatbestand der Schwächen der Entgeltumwandlung kann man zumindest in den Ausführungen der Rentenversicherung an anderer Stelle nachlesen.

    Hinweis

    1)Ab 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro jährlich, also sind nur Renten über monatlich 909,- Euro steuerpflichtig. Dies ist ein deutliches Plus zum Grundfreibetrag vor den Pandemie-Sonderregelungen und wird vielen Rentnern das Leben und die Steuererklärung deutlich vereinfachen. - (bei gemeinsamer Veranlagung z.B. Ehepaare ist es der doppelte Betrag.