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Mit ihrem Papier zur Rentenpolitik mit dem Titel „Deutsche Rentenpolitik bedarf einer schnellen und nachhaltigen Reform“,stellt die fdp klar, dass sie diePrivatisierung der Altersicherung erreichen will, um ihre Klientel zu bedienen. Zwar ist dieses Papier aus dem Jahr 2007, es ist aber unverändert aktuell, zumal der Privatisierungswahn dieser Partei ungebrochen ist.

 

1. Ausgangssituation

 

Spätestens seit der Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Einführung der Riesterrente hat die gesetzliche Rente nicht mehr die Funktion der Lebensstandardsicherung (Lohnersatzfunktion). Um zu erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22% ansteigt, wurde die Höhe der Rente mit verschiedenen Maßnahmen deutlich abgesenkt. Diese Absenkung soll mit der Riesterrente ausgeglichen werden, obwohl ältere Beschäftigte keine Möglichkeit hatten und alle Beschäftigten mit niedrigem Lohn keine Möglichkeithaben, einen solchen Ausgleich herbeizuführen. Dennoch behauptet die fdp, gesetzlich Versicherte seien gut abgesichert und stellt sie auf eine Stufe mit Beamten.

 

Wer heute in Rente geht, 40 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient hat (aktuell 2700 Euro brutto), bekommt eine Rente von 1080 Euro brutto. Davon müssen noch der Beitrag zur Krankenversicherung von 7,9% und er der zur Pflegeversicherung von 1,95% abgezogen werden. Bleibt eine verfügbare Rente von 973,62 Euro. Diese Rente wird aber vielfach nicht erreicht, weil „moderne Erwerbsbiographien“, so die zynische Umschreibung der fdp, im Erwerbsleben nicht durchgängig erwerbstätig sind und zumindest zeitweise einen geringeren Verdienst haben als der Durchschnitt. Daraus ergibt sich bereits, dass weitere Absenkungen nicht zumutbar sind, was eigentlich auch die fdp zur Kenntnis nehmen müsste.

 

2. Absichten der fdp

 

Die Unterstellung der fdp, die Rente habe noch Lohnersatzfunktion, soll dazu führen, sie auf eine „Basissicherung“ zu reduzieren. Mit dem ungerechtfertigten Hinweis auf die Generationengerechtigkeit soll der „Beitragssatz langfristig bei 19%“ bleiben, weil „ es ungerecht ist, wenn die heute 20-jährigen 22 Prozent Beitrag zahlen sollen und selber 32 Prozent weniger Rente beziehen sollen als heute.“

 

Ja, was sagt man denn dazu? Ein 20-jähriger zahlt heute 9,95“ seines Einkommens an die Rentenversicherung und hat dann einen Rentenanspruch, der der Rentenhöhe der heutigen Rentner entspricht, wenn es beim Status quo bleibt. Wieso hat er eine Rente zu erwarten, die 32% geringer ist? Offensichtlich hat die fdp die Umsetzung ihrer Absichten unterstellt, „das individuelle Vorsorge und gesetzliche Rente je etwa zur Hälfte zur Alterssicherung beitragen“, weil „betriebliche und private Altersvorsorge künftig eine tragende Rolle einnehmen“ sollen. Daraus ergibt dann eine Höhe der gesetzlichen Rente unter Sozialhilfeniveau.

 

Um künftige Minirenten aufzubessern, sollen die „engen Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern entfallen, weil wegen des Geburtenrückgangs immer weniger junge Menschen arbeiten werden“ und Rentner deswegen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, weil ihnen, so ist hinzuzufügen, dann auch nichts anderes übrig bleibt.

 

Die fdp behauptet also allen Ernstes, dass die Zahl der Erwerbstätigen nicht ausreicht und es deswegen notwendig ist, die Rentner als industrielle Reservearmee einzusetzen, nachdem sie dafür gesorgt hat, dass Renten unter Sozialhilfeniveau gezahlt werden. Hat die fdp mitbekommen, dass Massenarbeitslosigkeit besteht, dass gerade 20-jährige froh sein können, überhaupt einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu bekommen? Hat die fdp schon mal zur Kenntnis genommen, dass Armut im Alter schon heute verbreitet ist? Hat sie wohl nicht, weil es der Vorzug ideologischer Verblendung ist, die Realität nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

 

3. Notwendige Maßnahmen

 

Im Gegensatz zu den Absichten der fdp ist es unumgänglich, die gesetzliche Rentenversicherung nicht etwa zu demontieren, sondern sie wieder in die Lage zu versetzen, ihrer Aufgabe als der wesentliche Träger der Alterssicherung nachzukommen. Dazu gehört, die Beitragszahler nicht auf die Arbeitnehmer zu beschränken, sondern alle Erwerbstätigen einzubeziehen. Warum soll es künftig noch den Sonderstatus von Beamten, Ärzten, Apothekern, Architekten, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern geben, die unangefochten ihre Privilegien beibehalten können, ohne dass die fdp dazu auch nur einen Satz formuliert hätte?

 

Außerdem muss es endlich zu einer aktiven Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kommen, die dafür sorgt, dass Massenarbeitslosigkeit und damit Lohndrückerei der Vergangenheit angehören. Drei Millionen Beschäftigte statt drei Millionen Arbeitslose hätten bis 1,6 Mrd. Euro monatliche Mehreinnahmen in der Rentenkasse zur Folge. Dazu gehört auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der mittlerweile bei 9 Euro liegen müsste, um unabhängig von der Grundsicherung zu sein. Ferner gehört dazu die Begrenzung der Leiharbeit und die deutliche Verringerung der Minijobs.

 

Diese Maßnahmen sind wegen der erheblichen Mehreinnahmen geeignet, die Lohnersatzfunktion der Rente wieder herzustellen, da dann vergangene Leitungseinschränkungen wie rückgängig gemacht werden und Beitragszahler und Rentner damit rechnen können, mit dem Wegfall des Riesterfaktors und des Nachhaltigkeitsfaktors am wirtschaftlichen Fortschritt teilzuhaben, um die Anpassung der Renten entsprechend der Bruttolohnentwicklung zu gewährleisten.

 

Notwendig wäre darüber hinaus, die Riesterrente, die sich ausschließlich für die Versicherungsunternehmen rechnet, nicht jedoch für die Arbeitnehmer, wieder abzuschaffen und die bisherige Förderung über Steuermilliarden stattdessen der gesetzlichen Rentenversicherung zukommen zu lassen, um auch damit die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente wieder herzustellen.

 

 

 

Rolf Aschenbeck, 11.Febr.2010

Redaktion - Hinweis

Der Autor hat nach der Veröffentlichung im  DIW über das Problem "Riesterrente" durch Prof. Bofinger, seinen Artikel erweitert. Weiterlesen auf RV-Gemeinschaft.de

 

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