Seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten (DDR und Bundesrepublik Deutschland) im Jahre 1990 wird die Diskussion zur Anpassung der Renten zwischen Ost und West geführt. Hier lebt auch noch immer die Trennung weiter, weil gerade im Rentenrecht zwischen Ost- und West unterschieden wird. Einzelne Bereiche sind durch die Rechtsprechung inzwischen geklärt. So auch Teile der in der DDR gezahlten Zusatzrenten.

     

    Man denke auch an das Urteil zur "leeren Hülle". Das Grundproblem jedoch blieb bisher ungelöst. Die Anpassung der Renten in Ost und West nach gleichen Regeln konnte bisher nicht geregelt werden. Obwohl die Koalitionsparteien (CDU/CSU+FDP) - hier insbesondere die CDU in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl große Versprechungen gemacht haben. Die Lösung des Problems ist doch schwieriger, als es sich die Protangonisten wohl vorgestellt haben. Auf jeden Fall wurden jetzt im Bundestag alle Vorschläge zur Änderung der Gesetzeslage zu Gunsten der Ostrentner abgelehnt, weil der vorgeschlagene Weg nicht realisierbar ist ohne neue Unstimmigkeit - vorsichtig ausgedrückt - zu erzeugen. Der Gesetzgeber bleibt weiter aufgefordert, das Rentenrecht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Nachstehend die Information aus dem Bundestag.


      Bundestag lehnt Änderung bestimmter Ostrenten ab

     

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Februar 2011, in namentlicher Abstimmung die von der Linksfraktion geforderten Korrekturen bei bestimmten Ostrenten abgelehnt. Die Fraktion hatte Verbesserungen bei der Altersversorgung vieler Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie gefordert, unter anderem von Land- und Forstwirten, Angehörigen der Deutschen Post oder der technischen Intelligenz der DDR.

     

     "Einwände von Sachverständigen nicht berücksichtigt"

     

    In der Debatte lehnten die Abgeordneten insgesamt 19 Anträge der Linken (17/1631, 17/3871, 17/3872, 17/3873, 17/3874, 17/3875, 17/3876, 17/3877, 17/3878, 17/3879, 17/3880, 17/3881, 17/3882, 17/3883, 17/3884, 17/3885, 17/3886, 17/3887, 17/3888) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur besseren Versorgung der vor 1992 Geschiedenen in Ostdeutschland (17/4195) ab. Dem Antrag der Grünen stimmten 264 Abgeordnete zu, 313 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Die Ablehnung der Anträge hatte auch der Ausschuss für Arbeit und Soziales (17/4769) empfohlen.

    Sowohl die Koalition als auch die Fraktionen von SPD und Grünen warfen der Linken vor, immer wieder unveränderte Anträge vorzulegen, ohne auf die Einwände von Sachverständigen, die in mehreren Anhörungen deutlich geäußert worden seien, einzugehen.

     

     

    Siehe auch neue Anfrage im Bundestag:

     {dynlist=Ostrenten#}

     

     

     

     

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