(Redaktion) Die Fragen zum Thema Angleichung des Rentenrechts im Osten an das im Westen ist in diesen Tagen in der es um die Wahlen zu den "Versichertenparlament" der Deutschen Rentenversicherung (DRV-Bund)  ein Thema, das auch uns verstärkt herangetragen wird. Gerade die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag den Rentnern und zukünftigen Rentnern in Ostdeutschland Hoffnung gemacht, dass ein Angleichung in dieser Wahlperiode erfolgt. Die bisherigen Vorschläge aus dem Bereich einer Oppositionspartei wurden - wie wir hier berichteten - allesamt zurückgewiesen. Nun wurde seitens der Fraktion der SPD eine neue Anfrage gestartet, wie uns der parlamentarische Pressedienst mitteilt. Mit dieser Anfrage wird versucht, die notwendigen Fakten zu erhalten um das auch unserer Sicht drängende Problem einer Lösung zuzuführen. Die Antworten der Bundesregierung werden wir hier veröffentlichen. Die "Große Anfrage" der SPD finden sie hier: (17/5540).

    Die Antwort auf die große Anfrage der SPD finden sie hier: (17/7393)



     

    Arbeit und Soziales/Große Anfrage

     

    Berlin: (hib/JMB) ”Zwanzig Jahre Rentenüberleitung – Perspektiven für die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland“ lautet der Titel einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion (17/5540). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Rentenüberleitung in ihrem Ergebnis ”ein eindeutiger Erfolg“ sei. Für keine andere Bevölkerungsgruppe der DDR habe sich der Lebensstandard im Durchschnitt so verbessert wie für Rentner.

    ”Allerdings ging der Deutsche Bundestag im Jahr 1991 davon aus, dass sich nach Ablauf einer Übergangsphase die Einkommensverhältnisse auf absehbare Zeit in West und Ost angleichen werden“, schreiben die Parlamentarier und betonen, dass aus ihrer Sicht der Angleichungsprozess der Löhne und Gehälter seit Ende der 1990er-Jahre ”faktisch zum Erliegen gekommen ist“. Je länger eine weitgehende Annäherung der Lebensverhältnisse über die Angleichung der Löhne auf sich warten lasse, desto größer werde das Unverständnis über die rechtliche Besonderheit unterschiedlicher Rechengrößen.

    Es gelte nun, wichtige Fragen der Rentenüberleitung zu klären. ”Neben den Risiken des Arbeitsmarktes und den entsprechenden Folgen für die Alterssicherung gilt es auch, Bilanz zu ziehen über die grundsätzlichen Wirkungen der Rentenüberleitung, die Überführung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung“ und die tatsächliche Situation der Alterseinkommen in Ostdeutschland.

    Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung den aktuellen Stand der Rentenangleichung bewertet und wann sie mit der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse rechnet. Zudem erkundigen sie sich danach, ob, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Angleichung des Rentenrechts Ost und West erfolgen soll. Auch fragen sie danach, welche Ziele für die Bundesregierung bei der Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts im Mittelpunkt stehen und wie die Regierung beabsichtigt, einen ”breiten gesellschaftlichen Konsens über das Ziel der Rentenangleichung und den Weg für deren Umsetzung herzustellen“.

    Antwort auf die große Anfrage der SPD (17/7393)

     siehe auch: {dynlist=Ostrenten#}

     

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