Rechtzeitig nach den Sozialwahlen erscheint ein Papier der Abgeordneten Jens Spahn (CDU) und Johannes Vogel (CDU), das sich mit der zukünftigen Durchführung der Sozialwahlen beschäftigt.

Nun haben wir ja gut fünf Jahre Zeit um die Sozialwahlen in einen anderen rechtlichen Rahmen zu stellen und es erscheint nach dem gerade erfolgten Kraftakt der Durchführung und der diesen Kraftakt begleitenden Musik der Medien – meist kritisch und die Notwendigkeit verneinend – doch schon zukunftsweisend, wenn Abgeordnete sich, schon heute sechs Jahre vor der nächsten Wahl, mit diesem Thema befassen.

Die Vertreterversammlung und die Verwaltungsräte haben sich noch nicht konstituiert und vorausschauende Politiker beschäftigen sich schon mit den Wahlen von 2017. Das nenne ich Enthusiasmus. Wir hoffen, dass sie sich denselben recht lange erhalten, damit tatsächlich einige von ihnen aufgestellte Forderungen in ein neues Sozialwahlrecht einfließen werden.

Beschäftigen wir uns ein wenig mit ihren Thesen:

Einige Passagen der Einführung, im Papier den Vorschlägen vorangestellt, sind zu begrüßen. Sind sie doch ein Bekenntnis zur Sozialwahl und damit ein Petitum für bürgerschaftliches Engagement, was es zu unterstützen gilt. Insbesondere der Absatz:

Leitgedanke ist und bleibt, dass die Beitragszahler - die Versicherten und ihre Arbeitgeber - die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen können sollen, ob es nun um Finanzen, Organisation oder Personal geht. Nur so, durch die von Arbeitgebern und Versicherten gemeinsam gestaltete Verwaltung, ist eine lebensnahe und praxistaugliche Problemlösung möglich. Es ist eine Errungenschaft, hier keine staatliche Zentralverwaltung zu haben, sondern ein Verfahren, das die Verantwortung dort belässt, wo sie hingehört -bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern selbst.“

überzeugt. Ebenso ist gegen den Satz

 

Dazu werben wir dafür, die Sozialwahlen wieder zu dem zu machen, was sie sein sollen, eine echte Wahl.

 

kein Einwand zu erheben. Anders sieht es aus bei Aussagen wie

- Online Stimmabgabe

- Wahlrecht für Familienangehörige

- Beschränkung der Wählbarkeit bestimmter Berufsgruppen

 

Nicht weil generell die Vereinfachung der Wahl abgelehnt oder der Ausschluss von Familienangehörigen bei der Wahl gefordert wird, sondern weil die Ausführungen des Papiers nicht so konkret sind, dass man etwas über den Tatbestand erfahren würde, wie bei der Ablehnung von 20% der Bevölkerung, für einen Internetanschluss (jüngste Umfrage) die Kosten bei der Differenzierung zwischen Briefwählern und Wählern mit Onlinewahl geringer sein sollen als bei einer reinen Briefwahl.

 

Schon beim Zensus konnten die Fragen im Internet beantwortet werden, die Unterlagen mussten aber trotzdem den Bürgern, die am Zensus beteiligt wurden, ausgehändigt werden. Die Aussage, allein durch die Möglichkeit der Onlinewahl junge Wähler an die Sozialwahl heranzuführen und damit die Wahlbeteilung zu erhöhen, wird durch nichts belegt. Die heutige Form der Briefwahl ist so einfach, dass nicht begründet werden kann, dass die elektronische Wahl ein Erhöhung der Wahlbeteiligung bringen wird. Allein der Zählprozess dürfte sich durch die elektronische Wahl vereinfachen.

 

Auch die Aussage, dass zukünftig Familienangehörige wählen sollen bedarf einer Klarstellung. Nicht, dass ein mitversicherter Erwachsener wählen darf, sondern ob auch die mitversicherten Kinder wählen sollen. Wenn ja, ab wann? Also z.B. ab welchem Alter? Ab dem allgemeinen Wahlalter zur Bundestagswahl, oder dem Wahlalter mancher Länder? Hier kann man dem Papier nichts Konkretes entnehmen.

 

Die These, dass bestimmte Berufsgruppen – hier Angestellte und Beamte von Sozialversicherungsträgern – die Wählbarkeit abzusprechen ist, wird sicherlich, da dies ein erheblicher Eingriff in die Bürgerrechte ist, noch größere Diskussionen auslösen. Es geht hier nicht um die Wählbarkeit für den eigenen Betrieb, sondern darum, dass der Eindruck vermittelt wird, dass es beabsichtigt wird, eine Kandidatur bei einem anderen Versicherungsträger zu verhindern. Denn bei dem eigenen Versicherungsträger kann sich schon heute ein Beschäftigter nicht zur Wahl stellen.

 

Wenn es darum geht, die Wahlbeteilung zu erhöhen, kann man den Verfassern zustimmen, dass die Übertragung von mehr Aufgaben auf die Verwaltungsräte. die Vertreterversammlung und die ehrenamtlichen Vorstände zu einem größeren Interesse an der Arbeit dieser Gremien führt und damit auch zu mehr Wahlbeteiligung. Auch die Abschaffung der Wahlen ohne Wahlhandlung, gemeinhin als Friedenswahl bezeichnet, wird die Aufmerksamkeit für die Sozialwahlen stärken und damit insgesamt zur höheren Wahlbeteiligung führen. Denn nur wenn alle Bürger/innen unisono aufgerufen sind, zu wählen, wird auch die Sozialwahl in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Heute bekommt dies nur die Hälfte der Bevölkerung mit, dass es eine solche Wahl gibt, weil sie zur Wahl aufgefordert werden. Zugleich ist es aber wichtig, dass innerhalb der Wahlperioden die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit den Wahlbürgern nahe gebracht wird. Wenn allerdings für die Selbstverwaltung eine zu geringe Wahlbeteiligung festgestellt wird, dann sollte man einmal schauen, mit welcher Wahlbeteiligung in einzelnen Ländern Landräte und Bürgermeister gewählt werden.

 

Die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Selbstverwaltung und welche es sein könnten interessiert den Leser der Thesen des Spahn/Vogel Papiers. Es wird aber grundsätzlich begrüßt, mehr Aufgaben auf die Selbstverwaltung zu verlagern, allerdings wäre es schön wenn schon heute dazu etwas ausgesagt werden könnte, um welche Aufgaben es sich handeln könnte, Gerade in den letzten beiden Jahrzehnten hat der Gesetzgeber (die Politik) die Aufgaben für die Ehrenamtlichen immer mehr beschnitten. Gibt es jetzt ein Rückkehr zur Vernunft? Ein mögliches Umdenken in dieser Angelegenheit wird allerdings ausdrücklich begrüßt. Da hilft uns aber leider nachstehende Absatz nicht so recht weiter:

Die Befugnisse und Rechte der Selbstverwaltungsgremien sollten im Sinne einer klaren Verantwortlichkeit auch in Abgrenzung zu den Vorständen überprüft und ggf. erweitert bzw. neu geordnet werden.“

 

Hier kann mit der Ausführung, „die Regelung der Befugnisse und Rechte im Sinne einer klaren Verantwortlichkeit geprüft“ werde, auch gemeint sein, den hauptamtlichen Vorständen / Direktoren noch mehr Zuständigkeiten einzuräumen. Denn bisher ist geregelt, was laufende Geschäftsführung und damit den „Hauptamtlichen“ und was der Entscheidung der Verwaltungsräte vorbehalten ist. Zumindest ist die in der GKV so und gerade hier hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Rechte der ehrenamtlichen Selbstverwaltung eingeschränkt. Ein Vergleich der früheren Ergebnisse mit den heutigen Ergebnissen hauptamtlicher Vorstände würde sicherlich aufzeigen, dass mit der Einschränkung der Aufgaben der Ehrenamtlichen keine Verbesserung der Ergebnisse einhergegangen ist. Wir würden es allerdings begrüßen, wenn damit gemeint wäre, in der GKV zur bewährten Regelung von ehrenamtlicher Vorständen und hauptamtlicher Geschäftsführer/innen mit einer Vertreterversammlung zurückkehrt würde. Dieses Modell ist unverändert ein Erfolgsmodell bei der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften.

 

Der Prozess, bis zur Entscheidung wird sicherlich von allen nicht nur in der Selbstverwaltung tätigen Personen, nicht nur beobachtet, sondern aktiv begleitet werden. Obwohl die nächste Wahl erst 2017 stattfinden wird, betrachten wir die Anstöße zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Sozialwahlen zu kommen, als der Sache förderlich.

Wir werden uns nicht der geforderten Transparenz bei der Aufstellung der Kandidaten/innen verschließen. Wir haben keinen Grund, eine solche Vorgabe zu fürchten. Allerdings wünschen wir auch einen Vorschlag von der Politik – dieser Ansatz fehlt vollständig im Thesenpapier von Spahn und Vogel – dass nicht nur die Transparenz bei der Aufstellung der Kandidaten/innen auf der Versichertenseite, sondern auch die der Arbeitgeberseite gefordert wird. Vielleicht sollte es auch auf der Arbeitgeberseite Urwahlen geben. Wir glauben, dass würde auch für das Arbeitgeberlager eine interessante Erfahrung sein.

Das vollständige Positionspapier der Herren Spahn und Vogel (CDU) nachstehend:

{pdf}/dok/110700-sozialwahlen-spahn-vogel-papier.pdf{/pdf}

Satirisch stellte sich die vergangene Wahl 2011 bei Frühstück bei Stefanie vom NDR aus:

 

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