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Wir haben noch einmal die einzelnen Anfragen zum Problemkreis "einheitliches Rentenrecht" in Ost und West zusammengestellt. Die Aussprache über die Anfragen und die Antworten der Regierung steht am 16.12.11 in Deutschen Bundestag an. Nach der Diskussion im Bundestag werden wir uns mit dem Ergebnis der Aussprache auseinandersetzen.

 

Einem bundeseinheitlichen Rentenrecht auf der Spur

SPD und Linke diagnostizieren Ungereimtheiten im Rentenüberleitungsrecht.

Mit der Frage eines bundeseinheitlichen Rentenrechts befasst sich der Bundestag am Freitag, 16. Dezember 2011, in einer 90-minütigen Debatte ab 10.40 Uhr. Zur Diskussion stehen eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/5540) und die Antwort der Bundesregierung darauf (17/7393) sowie zwei Anträge der SPD-Fraktion und ein Antrag der Fraktion Die Linke. In ihrer Großen Anfrage erkundigte sich die SPD nach den Perspektiven für die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie derzeit nicht verbindlich zusagen könne, wann das derzeit geltende unterschiedliche Rentenrecht in Ost und West angeglichen wird. Sie prüfe aber unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret ausgestaltet werden könne, heißt es weiter.

"Rentenüberleitung korrigieren"

Die Linke fordert in ihrem Antrag (17/7034) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Korrektur der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung. Darin schreibt die Fraktion, die Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht nach der Einheit Deutschlands sei eine sehr komplexe Aufgabe ohne Vorbild gewesen.

Für die meisten Menschen sei dieser Prozess zwar reibungslos verlaufen. Bestimmte Regelungen würden jedoch von Betroffenen und Sachverständigen als diskriminierend empfunden. Außerdem zeigten sich im Laufe der Zeit Lücken in der Überführung, da es viele Konstellationen gibt, die das Gesetz bisher nicht erfasst, so die Linke.

"Härten und Ungleichbehandlungen"

Die SPD-Fraktion schreibt in ihrem Antrag (17/6486), dass die Rentenüberleitung bis heute kein alle Interessen befriedigendes Recht geschaffen habe.

Vielmehr seien im Zuge dessen soziale Härten und Ungleichbehandlungen entstanden, die bis heute bestehen. Deshalb müsse nach Alternativen gesucht werden, um diese sozialen Verwerfungen abzumildern.

Abschlussgesetz und Härtefallfonds gefordert

Vor allem wegen der in den ostdeutschen Bundesländern stark ansteigenden Altersarmut bestehe Handlungsbedarf, so die Fraktion. Auch sie fordert deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines „Rentenüberleitungsabschlussgesetzes" und einen „Härtefallfonds".

Diese beiden Gremien sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten zum einen die sozialen Wirkungen der Rentenüberleitung untersuchen und zum anderen konkrete Vorschläge machen, wie Transferleistungen für die Betroffenen aussehen können.

"Pauschal bewertete Versicherungszeiten angleichen"

In einem zweiten Antrag (17/6487) fordert die Fraktion eine sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten für die Rentenversicherung. Sie kritisiert, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, des Wehr- und Zivildienstes, einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und von Zeiten für die Pflege von Angehörigen im Osten Deutschlands zu niedrigeren Rentenanwartschaften führen als im Westen.

„Da es hierfür keine Rechtfertigung mehr gibt, ist eine schnelle Lösung dringend erforderlich", heißt es in dem Antrag. Einheitliche Entgeltpunkte für die genannten Versicherungszeiten würden die bestehende Ungleichheit beenden, „denn eine Erziehungszeit, die heute in Ostdeutschland erbracht wird, ist genau so viel wert wie in den alten Bundesländern", argumentieren die Abgeordneten. (che)

Bundestagsdrucksachen zum Thema

Aus unseren Veröffentlichungen:

Perspektiven für ein einheitliches Rentenrecht