Ein gesetzeskonformes Vorgehen ist möglich

    Auch diese unendliche Geschichte ist ein Beispiel für eine wenig kreative Verwaltung. Wie in fast jedem von der Bürokratie erlassenen Gesetz steckt in letzter Zeit ein sog. "Murksfaktor". Hat man bei der erstmaligen Regelung des Problems vergessen darüber nachzudenken, welche sonstigen Einkommen z.B. geldwerte Vorteile für die Berechnung einer Rente herangezogen werden könnten, so ist jetzt festzustellen, dass man in Gesetzen vorhandene Verjährungsfristen (in der Sozialversicherung in der Regel vier Jahre) nicht berücksichtigt hat.

     

    Im ersten Fall muss das BSG nachhelfen und die mögliche Berechnungsgrundlage darstellen und im zweiten Fall muss das BSG aufzeigen, dass man handwerklich wieder schlecht gearbeitet hat, weil man die Verjährungsfristen nicht geregelt hatte.

     Kein Skandal im eigentlichen Sinne, da man davon ausgehen kann, dass die politische Verantwortlichen eine positive Regelung wollten. Aber ein Hinweis darauf, dass trotz voller Zimmer mit juristisch vorgebildeter Beamter in den zuständigen Ministerien keine einfache Regelung gefunden  werden konnte   das Problem z.B. durch Abfindungszahlungen der von der Verjährungsfrist erfassten Personen zu regeln.

    Hoffentlich denkt man jetzt bei einer möglichen Regelung außerhalb einer Abfindungsregelung, also einer Rentenregelung, auch darüber nach, dass man bei einer Regelung, die einmalig für diesen besonderen Personenkreis die Verjährungsfrist aussetzt, dass die schon gezahlten Renten u.U. negativ angepasst werden müssen. Die Regelungen zum Zugangsfaktor sind hoffentlich den Ministerialen bekannt. Wenn nicht, dann haben wir ein neues Problem.

    Also liebe Leute, regelt die Sache durch angemessene Abfindungen aus einem Sonderfond und nicht über das Rentenversicherungsrecht. Es sind schließlich Folgelasten der Nazidiktatur die es hier zu regeln gilt.

     Siehe auch:

    27.02.13 -Spiegel Online "Zynisches Spiel auf Zeit"

     

     

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